Baden-Württemberg

Der Streit um Heilkunde bei Sanitätern ist vertagt

Der Heilkundevorbehalt ist strittig. Die Pandemie bringt Sanitätern befristet mehr Kompetenzen.

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Stuttgart. Die Reform der Notfallversorgung steckt fest und bringt Notfallsanitäter in eine „unzumutbare Situation“, stellt das baden-württembergische Innenministerium auf eine Anfrage der FDP im Landtag fest: Notfallsanitäter dürfen bisher invasive, heilkundliche Maßnahmen bei Notfallpatienten nicht anwenden – das ist ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.

Verzichten sie aber im Notfall auf eigentlich gebotene invasive Maßnahmen, droht ihnen Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung. Doch diese Malaise ist auch hausgemacht: Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat wie seine Länderkollegen im Dezember 2019 bei der Innenministerkonferenz einen Diskussionsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung abgelehnt.

Der Entwurf würde eine „Verschiebung der Finanzverantwortung für den Rettungsdienst zu Lasten der Länder vorsehen“, den auch Baden-Württemberg ablehne.

Bundesregierung lehnte Heilkundekompetenz ab

Umgekehrt hat die Bundesregierung einen Bundesratsbeschluss vom Oktober des Vorjahres, in dem eine eigenständige, eingegrenzte Heilkundekompetenz für Notfallsanitäter gefordert wird, abgelehnt. Der Bund strebe, hieß es damals, im Dialog eine „für alle Seiten tragfähige Lösung an“.

Inzwischen hat der Bund Notfallsanitätern mit einer Änderung im Infektionsschutzgesetz anlässlich der Corona-Pandemie befristet die Heilkunde-Ausübung gestattet (Paragraf 5a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 2). Doch diese Kompetenzerteilung endet, wenn der Bundestag die „epidemische Lage von nationalem Ausmaß“ für beendet erklärt, spätestens gilt dies zum 1. April 2021. Dann würde die alte Rechtsunsicherheit wieder eintreten.

Zwischenlösung problematisch bei spezifischen Notfällen

Als Zwischenlösung verfolgt das Innenministerium die Idee, eine Delegationsvorschrift im Notfallsanitätergesetz zu nutzen. Danach können für bestimmte medizinische Situationen standardisierte Verfahrensweisen – sogenannte Standard Operating Procedures, SOP) festgelegt werden, durch die in der Konsequenz heilkundliche Maßnahmen an Notfallsanitäter delegiert werden können.

„SOP stoßen aber an ihre Grenzen, wenn für den spezifischen Notfall keine Handlungsanweisung definiert ist oder es zu Abweichungen vom Standardfall kommt“, so die Landesregierung.

Daher würde eine eigenständige Handlungskompetenz Sanitätern eine flexiblere Reaktion in Einsätzen erlauben. „Dennoch“ will das Innenministerium die Idee der SOP auf Fachebene weiterverfolgen. Eingebunden würden dafür alle relevanten rettungsdienstlichen Gremien im Land.

„Die ärztliche Delegation erfolgt dann im Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Notfallsanitäter durch die vom Arbeitgeber bestimmten ärztlichen Verantwortlichen“, heißt es zur Erläuterung. (fst)

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