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Nordrhein-Westfalen

Förderung der GKV an Hospizdienste gestiegen

Ehrenamtliche Sterbebegleiter haben im vergangenen Jahr fast 14 .000 schwerstkranken Patienten geholfen.

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Düsseldorf. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern in diesem Jahr die 251 ambulanten Hospizdienste in Nordrhein-Westfalen mit über 23,6 Millionen Euro. Das sind sieben Prozent mehr als 2019. Von der Förderung stammen 9,6 Millionen Euro von den Ersatzkassen.

Das soziale Engagement der ambulanten Hospizdienste mit ihren ehrenamtlichen Sterbebegleitern sei wichtig und verdiene Lob und Anerkennung, sagt der Leiter des Ersatzkassenverbands vdek in NRW, Dirk Ruiss. „Die Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt eindrucksvoll, wie sehr dieses Angebot geschätzt wird.“

Die ehrenamtlichen Sterbebegleiter haben es 2019 schwerstkranken Patienten in 13 .811 Fällen ermöglicht, die letzte Phase des Lebens in der gewohnten Umgebung zu verbringen. Mit dem Geld der Krankenkassen finanzieren die Hospizdienste vor allem die hauptamtlichen Mitarbeiter, die Aus- und Fortbildung sowie die Sachkosten. (iss)

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