Therapieabbrüche kommen in die Evaluation
Ambulante Psychotherapie: Weitere Spezifikation für QS-Test beschlossen
Für den Test des Qualitätssicherungsverfahrens ambulante Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen wird es nun eine weitere Spezifikation zu den Therapieabbrüchen geben. Der Abwehrversuch der KBV war im G-BA erfolglos.
Veröffentlicht:Berlin. Auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag mit der Stimme des unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken und gegen das Votum der KBV weitere Spezifikationen der seit knapp einem Jahr laufenden Erprobungshase für das Qualitätssicherungs-Verfahren ambulante Psychotherapie (QSambPT) beschlossen. Dadurch sollen auch Therapieabbrüche in den Test und die Evaluation einbezogen werden.
Im Vorfeld des Beschlusses war strittig über die andauernden Startschwierigkeiten der Erprobung debattiert worden, von Seiten der Psychotherapeuten wurde sogar der Abbruch gefordert. Grund dafür ist, dass der Filter, nach dem das QS-Verfahren bei Patienten ausgelöst wird, nicht ausreichend funktionstüchtig ist.
Ferner gibt es Probleme, Daten zu exportieren. Dementsprechend muss das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen die Technik überarbeiten. Im Zuge dessen sollen dann auch die am Donnerstag beschlossenen Spezifikationen eingearbeitet werden.
Richtiges Testgebiet ausgewählt?
Die Tatsache, dass sich die beiden KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe noch nicht mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf eine Vergütung haben einigen können, ist aus der Sicht des G-BA Vorsitzenden Hecken jedenfalls kein Grund, die Erprobung abzubrechen. Grundsätzlich müsse auch die Psychotherapie der Qualitätssicherung zugänglich sein. Und im Honorarstreit hätten die KV längst die Schiedsstelle anrufen und eine Entscheidung herbeiführen können.
Kritisch merkte Hecken an, dass es nicht geschickt gewesen sei, Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland als Standort für die Erprobungsphase auszuwählen. Die Kosten der Erprobung belaufen sich auf, wie es in der Sitzung hieß, zwischen drei und vier Millionen Euro pro Jahr. Der Test läuft bis 2030. (HL)








