Bund-Länder-Einigung

Harter Lockdown startet am 16. Dezember

Läden dicht, Schul- und KITA-Besuche nur in Ausnahmefällen, Versammlungsverbot an Silvester, Testpflicht in Heimen – das sehen die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern bis 10. Januar vor.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußert sich nach der Schaltkonferenz von ihr mit den Ministerpräsidenten der Länder bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Schaltkonferenz von ihr mit den Ministerpräsidenten der Länder: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“

© Bernd von Jutrczenka/dpa-Pool/dpa

Berlin. Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie nun tatsächlich schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown hat nach den Worten der Kanzlerin „nicht gereicht“. Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe zwar eine Zeit lang gestoppt werden können. Dann habe es aber eine „Seitwärtsbewegung“ gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum.

Das Vorhaben sei immer gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sagte Merkel. Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“

Kleine Ausnahmen für Weihnachten

„Corona ist außer Kontrolle geraten“, warnte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Ab Mittwoch geltedaher ein „Lockdown für alle“, sagte der CSU-Vorsitzende. „Die Philosophie heißt: Daheim bleiben!“

Für Weihnachten sollen dem Beschluss zufolge zwar die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) betonte allerdings: „Man muss auch nicht alles machen, was möglich ist.“

Den Bekanntgaben zufolge sollen daher auch Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich und in einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) arbeitet nach Angaben seines Kabinettskollegen Olaf Scholz (SPD) bereits an Regelungen für zusätzlichen Urlaub für vom anstehenden Lockdown betroffene Eltern.

Beschlossen wurde auch angesichts des harten Lockdowns, dass der Bund Corona-Finanzhilfen für Unternehmen erweitert. Nach Angaben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz will der Bund weitere elf Millliarden Euro pro Monat zur Verfügung stellen, denn die „Überbrückungshilfe“ kann nun auf bis zu 500.00 Euro steigen. Gemäß der Hotspotstrategie gilt auch weiterhin, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden kann und soll, wie in dem aktuellen Beschluss betont wird.

Hartmannbund begrüßt Lockdown

Als zum Schutz der Akteure des Gesundheitswesens unumgänglich hat der Hartmannbund in einer Stellungnahme den bundesweiten Lockdown begrüßt. „Als Ärzteverband müssen wir mit Blick auf die Belastung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken und Praxen feststellen: Die rote Linie ist erreicht. Allein vor diesem Hintergrund gibt es zum harten und klaren Schritt keine Alternative mehr“, heißt es darin. Mit Blick auf das neue Jahr gelte es nun, für ein reibungslos funktoionierendes Corona-Impfmanagement zu sorgen.

Positiv reagierte auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf die Verschärfung des Lockdowns. Die Entwicklung der Infektionszahlen sei so besorgniserregend, dass ein Handeln dringend notwenid geworden sei.

DKG: Rettungsschirm für Krankenhäuser endlich anpassen!

Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG, bestätigt in einem Schreiben die Einschätzung der Politik, dass bei einem weiter ungebremsten Anwachsen der Infektionszahlen die Versorgung durch Krankenhäuser nicht mehr sicherzustellen sei können.

Mit Unverständnis merkte Gaß hingegen an, dass die Politik am Sonntag keine Beschlüsse gefasst habe, um den Rettungsschirm für die Krankenhäuser an die gegebene Situation anzupassen. „Wir hatten bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass die Instrumente des Rettungsschirms flexibler gestaltet werden müssen, um den Großteil der Krankenhäuser bei Bedarf einbeziehen zu können. Das ist bisher nicht geschehen“, kritisierte er. Dringend geboten sei zudem, dass die europäische Zulassungsbehörde (EMA) schnellstmöglich die Zulassung des Impfstoffes durchführe.

Die wichtigsten Beschlüsse

Der EINZELHANDEL mit Ausnahmen von Läden des täglichen Bedarfs muss schließen. Für nicht verkaufte Waren sollen Einzelhändler besondere Abschreibungsmöglichkeiten erhalten.

Offenbleiben dürfen:

  • der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte, Großhandel
  • Reformhäuser,
  • Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
  • Optiker, Hörgeräteakustiker,
  • Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten sowie
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf und Weihnachtsbaumverkauf.

Schließen müssen jetzt auch Friseure so wie andere Betriebe, die Körperpflege anbieten. Notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo und Logotherapien oder medizinische Fußpflege sind weiterhin möglich.

WEIHNACHTEN: Vom 24. bis 26. Dezember ist eine Lockerung für Zusammenkünfte als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen vorgesehen. Während dieser Zeit sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis erlaubt, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet.

Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird in dem Beschluss noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).

GOTTESDIENSTE: Derzeit dürfen sie weiter stattfinden, wenn unter anderem der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. An weiteren konkreten Maßnahmen und Lösungen wird noch in Absprache mit den Kirchen gearbeitet.

SILVESTER/NEUJAHR: Der Verkauf von Böllern wird verboten. Es gilt ein Versammlungsverbot. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.

PFLEGEEINRICHTUNGEN: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt.

SCHULE + KITA: Kinder sollen möglichst zuhause bleiben Von Unterricht in Präsenzform wird abgesehen. Eine Notfallbetreuung soll aber eingerichtet werden. Zusätzliche Möglichkeiten sollen geschaffen werden, damit Eltern für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen können. In einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.

WORKING FROM HOME: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

ALKOHOLVERBOT: In der Öffentlichkeit darf vom 16. Dezember bis 10. Januar kein Alkohol konsumiert werden. Verstöße sollen mit einem Bußgeld belegt werden.(run mit dpa-Material)

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