GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

KV Bayerns beklagt doppelten Wortbruch

Die KV Bayerns will am Beispiel bestimmter Patientengruppen belegen: Mit der Rücknahme der Neupatienten-Regelung verschlechtere sich die ambulante Versorgung.

Veröffentlicht:

München. Der Vorstand der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) warf Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in einer Pressemitteilung zweifachen Wortbruch vor. Anlass: das Finanzstabilisierungsgesetz.

Sollte die Neupatientenregelung zurückgenommen werden, werde sich die ambulante Versorgung verschlechtern, hieß es in der Mitteilung. Als Beleg zogen die KVB-Vertreter eine eigene Erhebung zu Daten von Patienten mit Diabetes und Herzinsuffizienz heran.

Neupatienten lösten demnach in Praxen einen deutlich höheren diagnostischen und therapeutischen Versorgungsaufwand aus. Würde die extrabudgetäre Vergütung für die Mehrarbeit gestrichen, hätte das gravierende Folgen für die Patienten.

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„Unbelegte Behauptungen“

Von Seiten des Vorstands der KVB – das sind Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – hieß es: Die eigenen Auswertungen stünden „im krassen Gegensatz zu den unbelegten Behauptungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Regelung habe die Versorgung der Patienten nicht verbessert“. Das Streichen der Neupatientenregelung bezeichnen die drei als zweifachen Wortbruch des Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Wörtlich heißt es: „Erstens hat er vor Kurzem noch versprochen, dass es zu keinerlei Leistungskürzungen für die Patienten kommen werde.“ Zweitens hätten Vertragsärzte im Vertrauen auf eine dauerhafte Neupatientenregelung Praxisprozesse so umgestellt, dass nun mehr Personal und Geräte für die aufwändige Behandlung von Neupatienten zur Verfügung stünden. Praxen mit vielen Neupatienten würden am heftigsten bestraft. (mic)

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