Alsterdorf

Klinik und AOK schnüren Versorgungspaket für Menschen mit Behinderungen

Die AOK Rheinland-Hamburg und das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf schließen einen Versorgungsvertrag, der auf die besonderen Bedürfnisse von Patienten mit komplexen Behinderungen eingeht.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen haben besondere Versorgungsbedürfnisse. Ein Anfang Oktober startender Qualitätsvertrag der AOK Rheinland-Hamburg adressiert dieses Problem.

Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen haben besondere Versorgungsbedürfnisse. Ein Anfang Oktober startender Qualitätsvertrag der AOK Rheinland-Hamburg adressiert dieses Problem.

© Alessandra Schellnegger / SZ Pho

Hamburg. Eine neue Vereinbarung zwischen dem Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf und der AOK Rheinland/Hamburg zielt auf eine bessere stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung. Der nach eigenen Angaben bundesweit erste Qualitätsvertrag dieser Art tritt am 1. Oktober in Kraft.

Die Vereinbarung sieht ein effektiveres Aufnahmemanagement, eine lückenlose Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt und Lotsen für Menschen mit Unterstützungsbedarf vor.

Teilhabe und Selbstbestimmung sind das Ziel

Kommunikation, Diagnostik und Therapie sollen noch besser an die Bedürfnisse der Patientengruppe angepasst werden. Die Mitarbeiter des Krankenhauses werden gezielt auf den Umgang mit den Patienten geschult, um diesen Verständnis, Teilhabe, Selbstbestimmung und informierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Ulrich Scheibel, Medizin-Vorstand der Evangelischen Stiftung Alsterdorf bezeichnete den Vertrag mit der AOK als „Meilenstein“. Er kündigte an, dass die bestehenden Strukturen in Alsterdorf evaluiert und weiterentwickelt werden, um die Versorgung zu verbessern.

Spezielles Know-how erforderlich

Nach Angaben der Vertragspartner nimmt die Zahl der Patienten mit komplexen Behinderungen, die häufig auch von körperlichen und psychischen Störungen betroffen sind, zu. Zugleich erfordert die Betreuung spezielles Know-how und personelle Ressourcen.

„Die Behandlung gestaltet sich aufgrund des spezifischen Hilfebedarfs komplexer und ressourcenaufwändiger“, sagte Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg. Er erwartet, dass die Vereinbarung eine individuell zugeschnittene Betreuung von Menschen mit Behinderungen in der stationären Versorgung erleichtert.

Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg und erfüllt einen besonderen Auftrag für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen.

Vertrag fußt auf Regelung im Krankenhausstrukturgesetz

Das zertifizierte Epilepsie-Zentrum in Kooperation mit dem UKE und dem Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift hat die nach eigenen Angaben bundesweit größte Epilepsie-Monitoring-Station. Weitere Schwerpunkte sind die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Altersmedizin und die Betreuung von Demenzpatienten.

Der durch das Krankenhausstrukturgesetz neu geschaffene Paragraf 110a SGB V sieht vor, dass Krankenkassen und Krankenhausträger zeitlich befristete Qualitätsverträge schließen können. Ziel ist die Erprobung, ob sich stationäre Leistungen weiter verbessern lassen. Die medizinische Versorgung von Menschen mit komplexen Behinderungen im Krankenhaus ist einer von vier Leistungsbereichen der Qualitätsverträge.

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