Niedersachsen

Klinikreform: Hartmannbund sorgt sich um Weiterbildung

Durch die geplante Einteilung in verschiedene Level müssen die Assistenten häufiger ihre Weiterbildung in verschiedenen Kliniken absolvieren. Das könnte zu einem Qualitätsverlust führen, warnt der HB.

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Im Zusammenhang mit der Klinikreform sollte auch an die Weiterbildung gedacht werden, betont der Hartmannbund.

Im Zusammenhang mit der Klinikreform sollte auch an die Weiterbildung gedacht werden, betont der Hartmannbund.

© Kzenon / stock.adobe.com

Hannover. Die Vorsitzende des niedersächsischen Hartmannbundes, Professorin Anke Lesinski-Schiedat, hat im Zusammenhang mit der Krankenhausreform gefordert, die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte angemessen zu berücksichtigen.

Durch die geplante Einteilung der Kliniken in verschiedene Level müssten die Assistenten ihre Weiterbildung in verschiedenen Kliniken absolvieren, „sollte das eigentlich weiterbildende Klinikum bestimmte Leistungen gemäß der neuen Level-Struktur nicht mehr anbieten“, so Lesinski-Schiedat.

Verbund-Weiterbildung für den Hartmannbund eine gute Option

„Die Aufsplittung der Weiterbildung auf unterschiedliche Standorte ist hauptsächlich der aktuell geplanten Krankenhausreform geschuldet und darf im Ergebnis nicht zu einem Qualitätsverlust führen – weder in der zuverlässigen Versorgung im Krankenhaus, noch in den ärztlichen Praxen oder gar in der Weiterbildung an sich“, sagte die Landesvorsitzende. „Die Sicherung einer gut organisierten Weiterbildung innerhalb dieser Reform dient langfristig auch der guten Versorgung von Patientinnen und Patienten.“

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Klaus-Peter Schaps, Vorsitzender des Hartmannbund Arbeitskreises Weiterbildung, ergänzte: „Zu einer guten Weiterbildung gehört auch, dass neben einer klaren Struktur auch ein verlässliches und adäquates Einkommen zur Verfügung steht.“ Deshalb habe der Hartmannbund Arbeitskreis bereits zuvor die Verbund-Weiterbildung gefordert: Mit einem einheitlichen Vertrag, festgelegter Vergütung und bereits fest geplantem Ablauf verleihe diese Regelung Ärztinnen und Ärzten Planungssicherheit – auch und gerade bei einer Aufteilung ihrer Weiterbildungszeit auf mehrere Ausbildungsorte, so Schaps. (cben)

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