Neue Einrichtung geplant

Klinikum Bremen Mitte plant Gewaltschutzambulanz

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Bremen. Das Land Bremen wird am Klinikum Bremen Mitte (KBM) eine Gewaltschutzambulanz für die erwachsenen Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt einrichten. Das hat die Gesundheitsdeputation beschlossen. Dieses Gremium in Bremen besteht aus Vertretern der Bürgerschaft und des Senats.

Das KBM biete sich an für die neue Einrichtung, weil neben der breiten medizinischen Expertise auch die Gerichtsmedizin am Klinikum angesiedelt ist. So könne den Betroffenen auch „eine klinische rechtsmedizinische Untersuchung nahegelegt werden, mit dem Ziel, forensische Aspekte der Untersuchung für eine gerichtsfeste Erhebung und Aufbewahrung von Informationen und Spurenmaterial für eine mögliche Strafverfolgung vorzuhalten“, erklärt das Bremer Gesundheitsressort.

Kooperation mit Kinderschutzambulanz

Neben der Patientenversorgung soll die Stelle auch informieren und Fortbildungsangebote für Polizisten, Haus- und Fachärzte sowie für Klinik- und Empfangspersonal anbieten. Zudem müssen die vertraglich eingebundenen Akteure werden Schulungen und Fortbildungen zum Thema absolvieren.

Die neue Stelle soll im Verbund mit der bereits bestehenden Kinderschutzambulanz am KBM arbeiten.

„Hier soll die Notfallversorgung von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt optimiert und konzeptionell weiterentwickelt werden inklusive vertraulicher Spurensicherung. Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Projekt nun endlich im Rahmen Landesaktionsplans Istanbul-Konvention umsetzen können“, sagte Claudia Bernhard (Linke), Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Deutschland hat Istanbul-Konvention ratifiziert

In Deutschland erfahren im Laufe ihres Lebens etwa 35 bis 40 Prozent aller Frauen körperliche oder sexualisierte Gewalt. Die Hälfte bis zwei Drittel dieser Frauen wird bei der Gewalttat körperlich so schwer verletzt, dass eine Akutversorgung notwendig wird.

2015 trat die Istanbul-Konvention des Europarates in Kraft. „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen der Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“, heißt es in der Konvention. Bis heute haben 46 europäische Staaten diese Grundsätze unterschrieben. 34 von ihnen haben sie ratifiziert, also als rechtsgültig anerkannt, darunter Deutschland im Jahr 2017. (cben)

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