Bereitschaftsdienst

Saarland: Nun doch kein Einsatzstopp für Poolärzte

Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat den Kurs des KV-Vorstands korrigiert. Poolärzte dürfen demnach vorläufig weiter Bereitschaftsdienste leisten. Geplant ist eine grundlegende Reform.

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Die KV Saarland hat ihr Abrücken von der harten Reaktion auf das BSG-Urteil mit einem befürchteten Zusammenbruch der Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten begründet.

Die KV Saarland hat ihr Abrücken von der harten Reaktion auf das BSG-Urteil mit einem befürchteten Zusammenbruch der Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten begründet.

© Holger Hollemann / dpa / picture alliance

Saarbrücken. Poolärzte können vorläufig wie bisher Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst übernehmen. Mit diesem Beschluss hat die Vertreterversammlung der KV Saarland die harte Linie des Vorstands korrigiert, wonach Praxisinhaber ab dem Jahreswechsel ihre Dienste selbst leisten müssten. Allerdings dringt die KV auf eine grundlegende Reform des Bereitschaftsdienstes, zu der auch eine Reduzierung von derzeit 13 auf künftig sechs Standorte zählen soll.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht für Honorarärzte im Bereitschaftsdienst hatte die KV Saarland so heftig wie sonst nur die KV Baden-Württemberg reagiert. Hatte der Vorstand schon wenige Tage vor dem Richterspruch angekündigt, die Vertragsärztinnen und -ärzte würden dann „sofort“ zur persönlichen Durchführung der Dienste herangezogen, ruderte man allerdings schon wenige Tage später etwas zurück: Da die Dienstpläne für das laufende Quartal längst gemacht waren, wurde nun eine Frist bis 4. Januar 2024 eingeräumt.

Entscheidung fiel in nicht-öffentlicher Klausur

Am Mittwoch wurden die Kassenärzte von der Rolle rückwärts informiert. Die Entscheidung fiel demnach am vergangenen Wochenende in einer Sondersitzung anlässlich der alljährlichen, nicht-öffentlichen Klausurtagung der Vertreterversammlung. Danach können „Poolärzte zunächst wie bisher Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst übernehmen“, heißt es in einem Fax der KV an die Praxen.

Gleichzeitig sei beschlossen worden, den ärztlichen Bereitschaftsdienst grundlegend zu reformieren. Danach solle die Struktur unter dem Aspekt des Personalmangels bei Ärzten und Medizinischen Fachangestellten für die Zukunft neu aufgestellt werden. Das Konzept werde „in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt“. Ein Kernthema werde dabei die Reduzierung auf sechs Standorte sein. Derzeit gibt es für die fast eine Million Einwohner im Saarland 13 Bereitschaftsdienstpraxen.

Das Abrücken von der ursprünglich harten Reaktion auf das Gerichtsurteil begründet die KV in ihrem Fax mit dem sonst zu befürchtenden Zusammenbruch der Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten oder gravierenden Auswirkungen auf die Regelversorgung. Im Saarland gibt es etwa 150 Poolärzte. Sie übernehmen laut KV rund 33 Prozent der Bereitschaftsdienste. (kud)

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Kommentare
Dr. Karlheinz Bayer 15.11.202317:59 Uhr

Es wäre interessant, wie der KV-Vorstand im Saarland "hinter verschlossener Tür" abgerückt ist von einem im Prinzip zwar lästigen, aber juristisch korrekten Urteil des Bundessozialgerichts. Insbesondere würde mich interessieren, ob die Kassenärzte aus ihrer Tasche jetzt nicht nur die Poolärzte, sondern auch deren Sozialabgaben bezahlen sollen. Wie sagt man im Saarland? "Mei liewer Schollie!"

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