Beschlossen
Rettungsschirm für Selektivverträge in Baden-Württemberg
Stuttgart. Vergleichbar wie im Kollektivvertrag haben sich AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg auf einen Rettungsschirm für Selektivverträge geeinigt.
Er umfasst den Hausarztvertrag und die Facharztverträge und soll den teilnehmenden 5150 Hausärzten und 2800 Fachärzten und Psychotherapeuten ein Honorarvolumen von 90 Prozent garantieren. Er gilt für alle vier Quartale dieses Jahres. Verhandlungen mit anderen Kassen, die Selektivverträge vereinbart haben, dauerten noch an, hieß es.
Keine vergleichbare gesetzliche Absicherung
Beide Kassen hätten zusammen mit den Ärzteverbänden den Rettungsschirm in eigener Verantwortung aufgespannt, da der Gesetzgeber keine vergleichbare Sicherung für Ärzte und Psychotherapeuten in Selektivverträgen getroffen habe. Begleitet ist die Errichtung des regionalen Schutzschirms von Krach zwischen Kassen auf Bundesebene.
Hintergrund ist, dass vor allem die Südwest-AOK einen im Bundesvergleich großen Anteil der Leistungen in Selektivverträge ausgelagert hat. Das Bundesgesundheitsministerium wolle, heißt es in einer Mitteilung der Vertragspartner, „auf Drängen einiger bundesweiter Krankenkassen“ die Finanzierung des Rettungsschirms im Kollektivvertrag so auf die Einzelkassen verteilen, dass die Versorgungsleistungen in den Selektivverträgen unberücksichtigt bleiben.