AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK

Baden-Württemberg: 725 Millionen Euro fließen aus der Selektivvertragswelt an Vertragsärzte

In Baden-Württemberg sind die Honorare aus Haus- und Facharztverträgen von AOK und Bosch BKK um 2,4 Prozent gestiegen.

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Stuttgart. Die Honorare für Vertragsärzte, die am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg sowie an den Facharztverträgen der Kasse teilnehmen, sind im Vorjahr um 2,4 Prozent auf 725 Millionen Euro gestiegen. Das haben die Vertragspartner – die AOK, Bosch BKK, MEDI Baden-Württemberg sowie der Landeshausärzteverband – am Mittwoch mitgeteilt.

In der HzV addierten sich die ausgezahlten Honorare im vergangenen Jahr auf 547 Millionen Euro, 1,9 Prozent mehr als 2021. Für die gemeinsamen Facharztverträge von AOK und Bosch BKK wurden 178 Millionen Euro Honorar ausgezahlt, das entspricht einem Plus von 2,5 Prozent.

An den acht Facharztverträgen für 13 Fachgruppen haben 3.161 Fachärzte und Psychotherapeuten teilgenommen. Im Hausarztvertrag habe die Teilnehmerzahl altersbedingt erstmals geringfügig um 21 auf 5.415 Haus- und Kinderärzte abgenommen.

Im gleichen Zeitraum verzeichneten die Vertragspartner einen Zuwachs bei den angestellten Ärztinnen und Ärzten in der HzV – dies bestätige den Wachstumstrend in der Anstellung, hieß es. Eingeschrieben in die HZV sind 1,78 Millionen AOK-Versicherte sowie 835.000 Versicherte beider Kassen in die Facharztverträge.

Hausarzt-Koordination als wichtigster Teilnahmegrund

Die Vertragspartner verweisen in ihrer Mitteilung auf die hohe Akzeptanz der Selektivverträge bei den Versicherten der AOK. Regelmäßige Befragungen hätten eine Zufriedenheit zwischen 90 und 95 Prozent ergeben. Die übergroße Mehrheit der Befragten habe dabei die Erwartung einer koordinierten Versorgung durch den Hausarzt als wichtigsten Teilnahmegrund angegeben.

Am 15. Mai erwarten die Vertragspartner anlässlich des 15-jährigen Bestehens der HzV neue Langzeitergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation – dabei wird die Versorgung im Hausarztvertrag mit der Regelversorgung verglichen. (fst)

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