Appell

Sozialministerium in Baden-Württemberg ruft Pflegekräfte auf, Heilberufsausweis zu beantragen

Ab Anfang 2024 müssen auch in der häuslichen Krankenpflege Tätige über einen elektronischen Heilberufeausweis verfügen. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg rät zur zeitigen Antragstellung.

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Nach Ärztinnen und Ärzten werden nun auch Angehörige von Gesundheitsfachberufen verpflichtet, beim elektronischen Gesundheitsberuferegister einen eHBA zu beantragen.

Nach Ärztinnen und Ärzten werden nun auch Angehörige von Gesundheitsfachberufen verpflichtet, beim elektronischen Gesundheitsberuferegister einen eHBA zu beantragen.

© Ulrich Zillmann/FotoMedienServic

Stuttgart. Das baden-württembergische Sozialministerium hat Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten dazu aufgerufen, nach Rücksprache mit ihren Arbeitgebern zeitnah einen Antrag für einen elektronischen Heilberufsausweis zustellen. So ließen sich lange Wartezeiten von der Antragstellung bis zu Ausstellung des eHBA vermeiden, heißt es in einer Mitteilung von Freitag.

Möglich sei dies digital über die Webseite des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR). Bis Anfang kommenden Jahres müssen sich Erbringer von häuslicher Krankenpflege und von außerklinischer Intensivpflege an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen.

Bisher gebe es für die Langzeitpflege allerdings keine Refinanzierungsvereinbarung für den eHBA, erinnerte das Ministerium. Gegenwärtig liefen dazu noch Verhandlungen in der Selbstverwaltung. Empfohlen werde daher, dass vorerst zumindest die Pflegedienstleitung sowie eine weitere Pflegekraft einer Einrichtung jeweils einen eHBA beantragen.

„Meilenstein für sichere Kommunikation“

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) könnten Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten sicher auf die TI zugreifen. Elektronische Heilberufsausweise werden auch für in Baden-Württemberg tätige Gesundheitsfachkräfte ab sofort ausgestellt.

„Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist ein Meilenstein auf dem Weg zur sicheren Kommunikation im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege“, sagte Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne).

Die genannten Berufsgruppen erhielten mit diesem Ausweis patientenbezogenen Zugriff zum Beispiel auf die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept, die elektronischen Notfalldaten und könnten nun etwa mit der Ärzteschaft sicher per E-Mail kommunizieren.

Das elektronische Gesundheitsberuferegister basiert auf einem Staatsvertrag zwischen den Bundesländern. Baden-Württemberg habe diesen Staatsvertrag bereits unterzeichnet – er trete in Kraft, sobald alle Länder ihn paraphiert haben. Der technische Aufbau des Registers in Münster sei inzwischen abgeschlossen und der Betrieb verlaufe reibungslos, teilte das Ministerium mit. (fst)

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