Kommentar
Sprungbrett in die Selbstständigkeit
Ärztezentren in kommunaler Hand – das hört sich erst einmal nach ärztlichem Angestelltendasein an. Dass dem nicht so sein muss, zeigt das Beispiel Büsum.
Veröffentlicht:Die Gemeinde Büsum hat mit ihrem Ärztezentrum als kommunale Eigeneinrichtung auf ein zuvor in Deutschland unbekanntes Modell gesetzt und – so sieht es heute aus – vieles richtig gemacht.
Die ärztliche Versorgung ist gesichert, die Attraktivität als Touristenort hat zugenommen und der Zuschuss, den die Gemeinde an ihr Ärztezentrum zahlen muss, sinkt von Jahr zu Jahr. Das ist die Bilanz für die Kommune.
Was aber bedeutet es für unser Gesundheitssystem, wenn seit Jahrzehnten niedergelassene Ärzte keine Nachfolger für ihre gut frequentierten Praxen finden und das Interesse sprunghaft steigt, wenn ihre Arztsitze in ein Modell einfließen, das auf angestellte Ärzte setzt?
Ist die von KV und Ärztegenossenschaft favorisierte Selbstständigkeit von niedergelassenen Ärzten deshalb ein Auslaufmodell und Büsum der Vorbote dieser Entwicklung?
Das wäre ein Trugschluss, auch wenn der Trend zur Anstellung ungebrochen hoch ist. Aber Büsum bietet den Ärzten mehr als nur die Anstellung. Von Beginn an war Bedingung für das Modell, dass sich jeder angestellte Arzt mit dem Vertragsarztsitz selbstständig machen kann.
Diese Möglichkeit wird vor Ort thematisiert, ältere Kollegen können die Vorteile schildern. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein oder mehrere Ärzte des Teams, die zum Teil noch in der Weiterbildung sind, in die Selbstständigkeit wechseln.
Ob dies auch ohne das Büsumer Modell gelungen wäre, lässt sich nicht beantworten. Fest steht: Ärztezentren lassen sich so konstruieren, dass sie nicht als Sackgasse, sondern als Sprungbrett in die Selbstständigkeit dienen.
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