Abrechnung

Vergütung für Corona-Tests in Bayern geregelt

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat Bayern eine massive Ausweitung der Testungen beschlossen. Jetzt ist auch geklärt, wie die Abrechnung laufen soll.

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München. Am Dienstag unterzeichnete Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) in München einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der die bislang offenen Abrechnungsfragen klärt, die das neue bayerische Testkonzept mit sich bringt.

Dieses sieht vor, dass sich künftig alle Personen in Bayern bei einem niedergelassenen Vertragsarzt auch ohne Symptome testen lassen können. Außerdem ist geplant, die freiwilligen Testungen in Pflege- und Altenheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in der ambulanten Eingliederungshilfe und Krankenhäusern auszuweiten. Gleiches gilt für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie für Betreuungsrichterinnen und -richter.

Freistaat schließt Finanzierungslücken

Die großzügige Neuregelung warf jedoch Kostenfragen auf. Denn mit seinem Testangebot für alle seine Bewohner geht der Freistaat über die gültige Bundesverordnung hinaus, die zwar eine GKV-Kostenübernahme für die Laborkosten und asymptomatische Ausnahmefälle vorsieht, nicht aber für die Abstrichnahme und Testung für alle ohne konkreten Anlass.

Nach Aussage der Ministerin sollen Ärzte ihre im Rahmen des Bayerischen Testkonzepts erbrachten Leistungen mit der KVB als ihrem etablierten Ansprechpartner abrechnen. Diese werde dann die Vergütungen vierteljährlich mit dem Freistaat abrechnen, so Huml. Finanzierungslücken, die in Zusammenhang mit dem neuen bayerischen Testkonzept entstehen, werde der Freistaat schließen. (bfe)

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