Kliniken

Viel Zustimmung für neue Krankenhausplanung in NRW

Neuausrichtung orientiert sich mehr an medizinischen Leistungen und weniger an der Zahl der Klinikbetten.

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Düsseldorf. Die vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geplante Neuaufstellung der Krankenhausplanung weg von der Orientierung an Betten hin zu medizinischen Leistungen kommt sowohl bei den Ärztekammern als auch den Krankenkassen gut an.

Anlässlich der ersten Lesung des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ im Düsseldorfer Landtag begrüßten die Ärztekammern Nordrhein (ÄKNo) und Westfalen-Lippe (ÄKWL) die Neuausrichtung. Die COVID-19-Pandemie habe den Wert der starken Krankenhauslandschaft in NRW vor Augen geführt, sagt ÄKNo-Präsident Rudolf Henke. Diese Stärke müsse ausgebaut und zukunftsfest gemacht werden. „Deswegen ist es richtig, dass die neue Planung auf eine noch bessere Strukturierung, auf sinnvolle Aufgabenteilung und auf mehr Kooperation der Krankenhäuser untereinander und mit niedergelassenen Ärzten setzt“, betont Henke.

„DRG-Reform sollte als nächstes kommen“

Die neue Systematik der Krankenhausplanung schaffe die Voraussetzungen, um die Intensivmedizin und die Infektiologie konsequent zu stärken, lobt ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle. „Zu einer neuen Krankenhausplanung gehören aber auch eine entsprechende Krankenhausinvestitionsfinanzierung und die überfällige Reform des DRG-Systems in der Krankenhausvergütung.“

Die Aufstockung der Investitionsmittel darf kein Einmaleffekt bleiben, findet Gehle. Zudem solle sich NRW entschieden für eine „Reform des kranken DRG-Systems“ einsetzen.

Kassen setzen auf Chancen der Spezialisierung

Für die Krankenkassen in NRW lobt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest, das Gesetzesvorhaben als „richtungsweisende Entwicklung in der Krankenhausplanung“. Es sei die Grundlage für die dringend benötigte Strukturreform der Krankenhauslandschaft im bevölkerungsreichsten Bundesland. Dazu gehöre, dass sich Kliniken zu größeren Einheiten zusammenschließen und sich fachlich spezialisieren. „Die Konzentration von Krankenhausstandorten ermöglicht einen zielgerichteten ärztlichen und pflegerischen Personaleinsatz“, nennt er einen weiteren Vorteil aus Sicht der Kassen. Dabei sei es ihnen wichtig, dass bei der Bündelung von Leistungen auch in ländlichen Regionen eine flächendeckende Versorgung sichergestellt wird, sagt Ackermann. (iss)

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