Brandenburg

Volksinitiative abgelehnt: Freie Wähler wollen klagen

Der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags hat die Initiative „Gesundheit ist keine Ware“ der Freien Wähler als unzulässig verworfen. Die Partei will dagegen nun vor Gericht ziehen.

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Potsdam. Brandenburgs Freie Wähler haben eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Ablehnung ihrer Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware“ durch den Hauptausschuss des Brandenburger Landtags angekündigt. Das Gremium hatte die von 26.000 Wahlberechtigten unterzeichneten Forderungen nach einem Krankenhaus-Rettungsfonds, einer vollständigen Übernahme der Ausbildungskosten für nichtärztliche Praxisassistenten, 35 weiteren Landärztestipendien pro Jahr sowie einer deutlichen Erhöhung der Fördergelder für die Neugründung und Übernahme von Praxen in unterversorgten Regionen nach einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes als „unzulässig“ verworfen.

„Die Begründungen hierzu sind geradezu abenteuerlich“, erklärte der Gruppensprecher der Freien Wähler, Peter Vida. „Angeblich werde das Demokratieprinzip missachtet, weil – so ernsthaft die Argumentation – die Bürger womöglich nicht alle der 4 Forderungen, die sie unterschrieben haben, unterstützen würden.“ Zudem käme der Beratungsdienst zu der Einschätzung, dass die Menschen in Brandenburg nicht fähig seien, zwischen Jahres- und Monatsbeträgen zu unterscheiden, was angeblich eine Irreführung sei.

„Bleibender Schaden für die Demokratie“

„Der entstandene Eindruck der politischen Instrumentalisierung eines eigentlich unabhängigen Beratungsdienstes durch die Koalitionsfraktionen ist ein bleibender Schaden für die Demokratie und bisher mit keinem weiteren Fall vergleichbar“, so Vida. „Elegant wird getrickst, damit SPD und CDU einer Sache aus formellen Gründen nicht zustimmen müssen, die sie inhaltlich dem Vernehmen nach eigentlich unterstützen.“

Der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ forderte unterdessen, dass der Hauptausschuss bei Unzulässigkeit einer Volksinitiative seine Entscheidung schriftlich begründen muss. „Nur wenn der Landtag die Unzulässigkeit ausführlich begründet, kann sich eine Initiative gerichtlich dagegen wehren“, so der Sprecher des Brandenburger Landesverbands, Oliver Wiedmann. So sei auch die Volksinitiative zum Artenschutz 2020 dem Kopplungsverbot zum Opfer gefallen.

Eine gerichtliche Klärung blieb jedoch aus, weil der Landtag seine Entscheidung nicht rechtzeitig begründete und die Frist für die Einreichung einer Klage verstrich. Auch fordert der Verein, dass Volksinitiativen vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden und eine Möglichkeit geschaffen wird, den Text zu ändern, wenn Teile für unzulässig erklärt werden. Der Landtag sollte in der kommenden Wahlperiode entsprechende Anpassungen im Volksabstimmungsgesetz vornehmen. (lass)

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