TIPP DES TAGES

Ärzte können offene Haustür verlangen

Veröffentlicht:

Ärzte, die in Mieträumen praktizieren, können von ihrem Vermieter eine unverschlossene Haustür verlangen. So hat das Landgericht Itzehoe im Fall eines Zahnarztes geurteilt, dessen Vermieter regelmäßig die Haustür verriegelt hatte.

Als Begründung führte das Gericht an, dass das "Offenhalten der Tür zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache" erforderlich sei. Insbesondere bei Gewerberäumen gehöre es zum Gebrauch, dass die Räume jederzeit für Publikum leicht zugänglich seien, so das Urteil. Dies trifft auch zu, wenn die Praxis über eine separate Haustür verfügt. Auch hier müsse der Vermieter einen freien Durchgang gewähren.

Landgericht Itzehoe, Az.: 7 O 191/08

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„Ich mag es, wenn viel los ist“

Ärztin, Mutter, Forscherin: Diana Ernst tanzt gerne auf vielen Hochzeiten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung