Aigner fordert Einigkeit für Hygiene-Barometer

BERLIN/BREMERHAVEN (dpa). Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat ihre Länderkollegen aufgefordert, eine gemeinsame Haltung zum Hygiene-Barometer in der Gastronomie zu finden.

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Erst dann könne der Bund einen Rechtsrahmen schaffen, teilte Aigner am Montag mit. Bei einer Konferenz der Verbraucherminister am Donnerstag und Freitag in Bremerhaven will die gastgebende Senatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) einen Versuch dazu unternehmen.

Im Mai war beschlossen worden, den Hygienezustand von Restaurants ab 2012 in Form einer Ampel für Kunden sichtbar zu machen. Bisher scheiterte die Umsetzung aber am Widerstand mehrerer Wirtschaftsminister in den Ländern.

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 13.09.201116:13 Uhr

Hygiene-Ampel/"Barometer"

Schon bei der Zulassung (Konzessions-Erteilung) eines lebensmittel-verarbeitenden Betriebes (Restaurant) für einen bestimmten Betreiber ist die zuständige Hygiene-Behörde (Gesundheits- und Veterinäramt) beteiligt.
Es werden gewissermaßen als "Eingangskontrolle" die personal- und betriebshygienischen Bedingungen zur Lagerung und Zubereitung von mehr oder weniger leicht verderblichen Nahrungsmitteln amtlich überprüft und "genehmigt".
In einem Küchenbetrieb wird bekanntlich im Laufe des Tages unterschiedlich "gehobelt"; will heißen, daß auch der formale Zustand der Räumlichkeiten und Gerätschaften sich von Stunde zu Stunde wesentlich verändern kann. Spätestens am Ende des Arbeitstages ,und zu Beginn eines neuen, muß nach der Grundreinigung der Betriebs- und Personalräume der Zulassungs-Zustand wieder erreicht sein.
Werden vom Lebensmittelkontrolleur hygienisch relevante Verstöße bei seinen unangemeldeten Kontrollen festgestellt, so hat er je nach Schwere der Mängel ein breitgefächertes, gesetzliches Instrumentarium zu deren "Bereinigung".
Das beginnt i.d.Regel mit der Belehrung und einem Verwarnungsgeld bei geringfügigen, sofort abzustellenden Mängeln und kann mit der Betriebsschließung bei gravierenden Verstößen gegen die Lebenmittel-Hygiene-Verordnung enden.
Jeder Gastronomie-Inhaber hat selbstredend ein existenzielles Interesse, daß sein Gastro-Betrieb schnell wieder "in´s Reine kommt" und nicht öffentlich an den Pranger gestellt wird.
Dies würde aber nach Einführung der sog. "Hygiene-Ampel" oder des "Hygiene-Barometers" nach m.E. in unzulässiger Weise (sowohl in positiver, wie auch negativer Richtung) geschehen.
Im übrigen ist im Alltäglichen dem mündigen Verbraucher durchaus zuzumuten, die allgemeinhygienischen Zustände seiner Wirtschaft und deren Produkte selbst zu beurteilen.
Im Zweifelsfall kann er immer noch den zuständigen Behörden konkrete Hinweise liefern, die eine Extra- Hygiene-Kontrolle veranlassen.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (FTA für Hygiene und Mikrobiologie i.R.)

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