Blüm baut Dämme gegen die befürchtete Ärzteschwemme

Es wird bitter für den ärztlichen Nachwuchs: Der Arzt im Praktikum kommt - mit halbem Gehalt. Das Bundesarbeitsministerium legt Pläne für eine an Überversorgung orientierte Bedarfsplanung vor.

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Überhaupt nicht idyllisch waren 1986 die Perspektiven junger Ärzte.

Bonn, 7.Januar 1986. Mehr als zweieinhalb Jahre nach einer von der KBV-Vertreterversammlung beschlossenen Resolution legt das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf für ein neues Bedarfsplanungsgesetz vor.

Statt wie bisher an der Unterversorgung soll sich die neue Bedarfsplanungssystematik am Kriterium der Überversorgung orientieren.

Als eine kaum überwindbare Hürde für Zulassungssperren sollte sich dabei das Kassenarzturteil des Bundesverfassungsgerichts von 1960 erweisen. Das Gericht hatte die bis dahin geltenden absoluten Zulassungssperren als grundgesetzwidrigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung bewertet.

Dieses Grundrecht konnte und kann nur eingeschränkt werden, wenn andere überragende Gemeinschaftsgüter ernsthaft gefährdet sind. Solche Risiken - etwa Gefahren für die Volksgesundheit oder die Stabilität der Krankenkassen-Finanzen - wurden zwar insbesondere von Ärzteorganisationen immer wieder behauptet, waren aber schwer nachweisbar.

So zielte das neue Bedarfsplanungsinstrumentarium des Bundesarbeitsministeriums darauf ab, den zu erwartenden Überfluss an Ärzten gleichmäßiger zu verteilen.

Erst 1992 neue Kriterien für die Bedarfsplanung verabschiedet

Nach Maßstäben, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu erlassen hatte, sollten die Landesausschüsse bis zu 50 Prozent der überversorgten Bedarfsplanungsbezirke zeitlich befristet sperren können. Über 65jährige Kassenärzte sollten eine Prämie erhalten, wenn sie in überversorgten Regionen ausscheiden.

Allerdings: Obwohl in der Zielsetzung und auch bei den Instrumenten Einigkeit zwischen Blüms Ministerium und vor allem der KBV bestand, verzögerte sich die Gesetzesänderung immer wieder. Erst mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1992 wurden neue Kriterien für die Bedarfsplanung verabschiedet.

Primär richteten sich alle politischen Anstrengungen darauf, dem ärztlichen Nachwuchs den Berufseinstieg möglichst schwierig und unattraktiv zu gestalten. Die Realisierung des zunächst auf 18 Monate begrenzten AiP stand bevor - mit halbiertem Gehalt.

Wenig Bereitschaft gab es bei Kassenärzten, einen AiP zu beschäftigen. Beispielhaft ist die Äußerung von KBV-Chef Siegfried Häußler: "Der AiP in der Kassenpraxis ist sinnlos. Er steht nur unselbstständig herum und stiehlt mir die Zeit." (HL)

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