Anti-Doping-Gesetz

DOSB-Athletenkommission hat Bedenken

Der Entwurf des deutschen Anti-Doping-Gesetzes stößt weiter auf Zustimmung - aber auch Bedenken. Die Vertreter der Sportler haben den zuständigen Ministerien jetzt eine lange Liste geschickt.

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FRANKFURT/MAIN. Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes eingereicht.

In dem Schreiben an das Bundesministerium des Inneren, der Justiz und für Verbraucherschutz sowie für Gesundheit teilen die Vertreter der Sportler die rechtliche und praktische Kritik des DOSB.

"Große Bedenken" äußerte die Kommission am Montag zur mengenunabhängigen Besitzstrafbarkeit.

"Hier besteht vor allem die Unsicherheit, dass laut WADA-Code verbotene Arzneimittel unwissentlich oder fahrlässig in den Besitz von Sportlern gelangen können", heißt es in dem Schreiben.

Klare Richtwerte gefordert

Fraglich sei auch, wie mit Grenzwerten für verbotene Substanzen umgegangen werde: "Zur Absicherung der Athleten müssen klare Definitionen und Richtlinien gegeben werden."

Nur eine wirkliche Verbesserung des bestehenden Anti-Doping-Kampfes rechtfertige eine zusätzliche Verschärfung durch ein Gesetz.

Auch die Nationale Anti Doping Agentur hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport eingereicht.

"Die NADA begrüßt die Einführung des Gesetzes", heißt es in einer Presseerklärung. "Aus ihrer Sicht unterstützt das Gesetzesvorhaben die Anti-Doping-Arbeit zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland enorm."

Sportrechtliche Ahndungs- und Sanktionsmechanismen würden sinnvoll unterstützt, vorhandene Lücken - auch bei der Verfolgung von Doping unterstützenden Hintermännern - geschlossen.

"Das Miteinander von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen wird nachhaltig gestärkt." (dpa)

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