Spielzeug

Deutschland muss einige Grenzwerte ändern

Unterschiedliche Bewertungen von Gesundheitsrisiken im Spielzeug: Deutschland ist mit einigen seiner Grenzwerte für Schwermetalle vor dem EU-Gericht gescheitert. Jetzt muss die Bundesrepublik sie ändern.

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LUXEMBURG. Deutschland darf seine Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug nicht beibehalten, sondern muss sich weitgehend dem EU-weiten Grenzwert-System anschließen. Das hat am Mittwoch das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden.

Zur Begründung erklärten die Luxemburger Richter, die deutschen Grenzwerte böten keinen besseren Schutz, sondern seien letztlich sogar höher als die der EU.

Hintergrund des Streits ist die Spielzeugrichtlinie der EU aus dem Jahr 2009. Sie legt neue Grenzwerte für verschiedene chemische Stoffe fest, auch für die Schwermetalle Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber. Nach EU-Recht dürfen die einzelnen Länder eigene Grenzwerte beibehalten, wenn diese einen besseren Schutz bieten.

Diese EU-Grenzwerte sind mit den bisherigen deutschen Regelungen allerdings nicht direkt vergleichbar. Die EU hat sogenannte Migrationsgrenzwerte festgesetzt, die berücksichtigen, in welchem Umfang Schwermetalle freigesetzt werden.

Die deutschen "Bioverfügbarkeitsgrenzwerte" stellen zusätzlich darauf ab, wie die Stoffe in den Körper gelangen und dort als Schadstoff wirksam werden.

Grenwerte Deutschlands meist höher

Nach Überzeugung des EuG konnte die EU-Kommission nun aber nachweisen, dass bei einer Umrechung die Grenzwerte Deutschlands meist "deutlich höher" sind als die der EU. Das gelte konkret für flüssige, trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien.

Lediglich bei abgeschabten Materialien böten die deutschen Grenzwerte einen besseren Schutz. Für den Spielalltag der Kinder sei dies aber weniger bedeutsam. Insgesamt habe Deutschland den notwendigen Nachweis eines höheren Schutzniveaus daher nicht erbracht.

Als Konsequenz muss Deutschland zunächst für Arsen, Antimon und Quecksilber die EU-Werte übernehmen, urteilte das EuG.

In Bezug auf Blei erklärten die Luxemburger Richter die entsprechende Entscheidung der EU-Kommission dagegen für nichtig, weil sie widersprüchlich begründet sei. Die Kommission kann dies nun akzeptieren, ihre Entscheidung neu begründen oder Rechtsmittel zum EuGH einlegen.

Auch Deutschland kann gegen das erstinstanzliche Urteil den EuGH anrufen. Bis zu einem Urteil könnte Deutschland seine Grenzwerte dann beibehalten.

Für das Schwermetall Barium gelten inzwischen EU-weit neue Grenzwerte, so dass sich der Streit nach Überzeugung des EuG erledigt hat. (mwo)

Az.: T-198/12

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