Vorschlag der Länder

Bundesrat: Auch KVen sollen berechtigt sein, ein MVZ zu gründen

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats will an zwei Punkten die Sicherstellung der Versorgung nachschärfen. KVen sollen das Recht erhalten, MVZ zu etablieren. Zudem fordert er mehr Geld für den Strukturfonds.

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Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats regt Änderungen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung an. Am 26. September entscheidet das Plenum der Länderkammer über diese Empfehlungen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats regt Änderungen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung an. Am 26. September entscheidet das Plenum der Länderkammer über diese Empfehlungen.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats spricht sich dafür aus, den Kreis der Gründungsberechtigten für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu erweitern. Künftig sollten im Fall der Unterversorgung auch Kassenärztliche Vereinigungen dazu befugt sein.

Das sei geboten, „um die vertragsärztliche Versorgung auch künftig sicherstellen zu können“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, das der Bundestag in der vergangenen Woche erstmals beraten hat. Der Entwurf ist ein sogenanntes „Omnibus“-Gesetz, das auch fachfremde Regelungen umfasst.

Die KVen seien schon bisher bei Unterversorgung verpflichtet, auch Eigeneinrichtungen zu betreiben. „Mischangebote“ von Haus- und Fachärzten ließen sich in Eigeneinrichtungen in der Regel aber nicht wirtschaftlich betreiben – im Unterschied zu MVZ, heißt es zur Begründung.

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Auch Synergieeffekte interdisziplinärer Leistungserbringung ließen sich in einem MVZ leichter erzielen. Bislang dürfen MVZ nur von zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern, anerkannten Praxisnetzen, gemeinnützigen Trägern, die an der Versorgung teilnehmen sowie Kommunen gegründet werden. Nur eingeschränkt gründungsberechtigt sind zudem Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen.

Der Gesundheitsausschuss will zudem, dass für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mehr Geld zur Verfügung steht. Seit 2019 müssen die KVen verpflichtend einen Strukturfonds auflegen.

Mittel für Strukturfonds sollen verdoppelt werden

Gespeist wird dieser Fonds aus mindestens 0,1 Prozent und höchstens 0,2 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen der Vertragsärzte. Die Krankenkasse müsse die gleiche Summe bereitstellen.

Angesichts der „zunehmenden (drohenden) ärztlichen Unterversorgung in strukturschwachen, ländlichen Regionen“ wirbt der Gesundheitsausschuss dafür, die zur Verfügung stehenden Mittel zu verdoppeln. Dann müssten die KVen mindestens 0,2 und maximal 0,4 Prozent der Gesamtvergütung für die Sicherstellung reservieren.

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Zur Begründung heißt es, im vergangenen Jahr seien bundesweit 34 Planungsbereiche unterversorgt gewesen – überwiegend mit Hausärzten. In 152 Planungsbereichen herrschte eine drohende Unterversorgung, ebenfalls insbesondere bei Hausärzten.

Gros der Mittel fließt in Terminservicestelle

Nach einem Bericht der KV Bayerns, der zahlenmäßig größten KV-Region, wurde im vergangenen Jahr aus Mitteln des Strukturfonds mit 11,3 Millionen Euro der Betrieb der Terminservicestelle gefördert. 5,7 Millionen Euro flossen in Bemühungen, drohende Unterversorgung abzuwenden, etwa durch die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen oder den Betrieb von Eigeneinrichtungen.

Deutlich geringere Aufwendungen aus dem Strukturfonds dienten beispielsweise der Förderung von Famulaturen auf dem Land (rund 233.000 Euro) oder der Unterstützung von Praxisnetzen (300.000 Euro).

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 26. September über die Empfehlungen der Ausschüsse abstimmen. (fst)

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