Urteil
LSG Potsdam: Freiburger Einsilbertest sagt bei Hörgeräten noch nicht alles
Kostet das Hörgerät mehr als übliche Festpreis, müssen Krankenkassen dies unter Umständen trotzdem zahlen – sofern es zu maßgeblichen Gebrauchsvorteilen kommt.
Kostet das Hörgerät mehr als übliche Festpreis, müssen Krankenkassen dies unter Umständen trotzdem zahlen – sofern es zu maßgeblichen Gebrauchsvorteilen kommt.
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