Glosse
Die Duftmarke: Wunderheilung
„Siehst Du mich?“, rufen kleine Kinder manchmal: Wenn sie ihre Augen zukneifen oder mit den Händen bedecken, dann glauben sie häufig noch, sie hätten sich auch vor den Augen der Erwachsenen verborgen.
Glücklich ist oft der, der sich diese Weltsicht erhalten kann. Die Krankenkassen zum Beispiel. Wenn sie in den Abrechnungsdaten einer Praxis eine Dauerdiagnose nicht mehr sehen, dann ist es beim Patienten zu einer Wunderheilung gekommen. Denn was nicht dokumentiert ist, kann nicht mehr da sein. Diabetes, Rheuma, Bluthochdruck – einfach weg. Vielleicht war der Patient oder die Patientin auf einer Pilgerfahrt nach Lourdes?
Falls der Vertragsarzt oder die -ärztin nun in einem Quartal, in dem die Diagnose nicht eingetragen ist, doch das zugehörige Medikament verordnet, dann muss das off label sein, so die messerscharfe Logik der Krankenkassen. Ergo: Der Arzt oder die Ärztin darf das Medikament bezahlen, ein Regress wird fällig.
Eine Nachfrage in der Praxis, ob die Dauerdiagnose vergessen wurde – zumal, wenn die Wunderheilung nur temporär war und die Diagnose in den Folgequartalen wieder auftaucht? Um so mehr jetzt, wo die Kodierhilfen eine solche Vergesslichkeit befördern? Welch‘ Frage! Die Kapazitäten sind durch andere Nachfragen in der Praxis doch längst erschöpft! Vielleicht sollten sich auch Ärzte einmal ganz naiv machen: Augen zukneifen – vielleicht übersieht die Kasse dann die Abrechnung! Ob das auch mit dem Blitzer an der roten Ampel funktioniert?