Ärztetag fordert

E-Card für alle Asylbewerber

Der Ärztetag fordert eine Gesundheitskarte für alle Asylbewerber in Deutschland. Zugleich lehnen die Delegierten eine schlechtere Bezahlung für ausländische Ärzte kategorisch ab..

Veröffentlicht:

HAMBURG. Die Delegierten des Ärztetags haben sich dafür ausgesprochen, allen Flüchtlinge eine elektronische Gesundheitskarte auszuhändigen, und zwar unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Ohne die Karte müssen die Betroffenen bisher in einem bürokratischen Verfahren einen Behandlungsschein beantragen.

Aktuell gibt es einen Flickenteppich von Regelungen. Einzelne Bundesländer haben die Karte bereits vor mehreren Jahren eingeführt. Hamburg etwa berichtet von Einsparungen in Höhe von 1,6 Millionen Euro im ersten Jahr nach der Ausgabe der Gesundheitskarten.

Andere Länder wie Bayern und Sachsen lehnen die Gesundheitskarte für Flüchtlinge aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

In einem eigenen Antrag dringt der Ärztetag, insbesondere für Kinder die Gesundheitskarte zu etablieren.

Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Hilfsmittel und Therapien dauerten in manchen Ländern "viele Monate bis hin zu zwei Jahren". Es gebe bei der medizinischen Versorgung der Geflüchteten "massive Defizite".

Diese Versorgungslücken könnten und dürften nicht langfristig allein durch ehrenamtliches Engagement kompensiert werden, warnten die Delegierten in einer Entschließung. Hier seien professionelle Strukturen nötig, die finanziell und personell angemessen ausgestattet werden müssten.

Kritik an Asylgesetzgebung

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Harsche Kritik äußert der Ärztetag an der Asylgesetzgebung der großen Koalition. Durch das seit März geltende Asylpaket II wurde ein Schnellverfahren für Flüchtlinge etabliert, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen.

Binnen einer Woche müssen die Betroffenen Unterlagen beibringen, die eine Abschiebung verhindern.

Dabei gilt für die Behörden eine "Gesundheitsvermutung", derzufolge beispielsweise eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nicht mehr als Abschiebehindernis angesehen wird.

Eine Erkrankung, die der Abschiebung entgegensteht, muss "unverzüglich" den Behörden durch "eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft" gemacht werden. "Schon wegen fehlender personeller Ressourcen ist dieser Zeitrahmen unrealistisch", heißt es in einem Antrag.

Wie schon zuvor der Marburger Bund hat sich der Ärztetag dafür ausgesprochen, dass Tarifverträge "ausnahmslos" auch für ausländische Ärzte mit einer Berufserlaubnis nach Paragraf 10 Bundesärzteordnung gelten müssten.

Forderungen einzelner Krankenhausträger, ausländische Ärzte davon auszunehmen, wiesen die Delegierten scharf zurück. (fst)

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