Flüchtlingsversorgung

Ein föderaler Flickenteppich

Nicht nur Länder-, auch Gemeindegrenzen entscheiden darüber, welchen Zugang Asylbewerber zu Ärzten haben. Wo die elektronische Gesundheitskarte eingeführt wurde, überwiegen die positiven Erfahrungen. Viele Kommunen aber haben weiter Bedenken.

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Arztgespräch mit einem Flüchtling: Mit der Gesundheitskarte können Asylbewerber direkt in die Praxis.

Arztgespräch mit einem Flüchtling: Mit der Gesundheitskarte können Asylbewerber direkt in die Praxis.

© Gregor Wendt / dpa

NEU-ISENBURG. Die meisten Asylbewerber in Deutschland müssen weiterhin erst zum Amt, bevor sie bei einer akuten Erkrankung einen Arzt aufsuchen dürfen. Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge, die den vom Amt ausgestellten Behandlungsschein ersetzt, fehlt. Eine Chance dafür gebe es allenfalls, wenn es nach der Bundestagswahl eine neue Regierungskonstellation geben sollte, meint Dr. Stefan Etgeton, der für die Bertelsmann-Stiftung die Versorgung von Flüchtlingen im Blick hat.

Die "Ärzte Zeitung" gibt einen Überblick, wie die Einführung der Chipkarte in den Ländern geregelt ist:

- Bremen ist Pionier bei der Gesundheitskarte für Flüchtlinge: Asylbewerber erhalten seit 2005 direkt nach ihrer Registrierung eine Gesundheitskarte der AOK. "Die Karte macht den Arztbesuch für Flüchtlinge unkomplizierter", sagt Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). "Damit sinkt die Hürde, zum Arzt zu gehen, Krankheiten werden nicht verschleppt." Und: "Wir haben auch eine bessere Kostenkontrolle: Die Krankenkasse kann sinnvoll bewerten, ob die Ausgaben medizinisch notwendig waren. Für Verwaltungsbeamte in der Sozialbehörde ist das viel schwieriger."

- Hamburg folgte 2012 der Bremer Regelung.

- Vier Bundesländer sind in den vergangenen Jahren dem "Bremer Modell" gefolgt: In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein können Flüchtlinge seit 2015 eine Gesundheitskarte erhalten, in Berlin seit Januar 2016. In Thüringen ist es seit Anfang 2017 soweit. Die Chipkarte entspricht dort auch einer Forderung der Ärzte, die sich davon weniger Abrechnungsaufwand versprechen.

- In sechs Bundesländern hingegen ist bislang nichts oder nur wenig passiert: Hessen, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Zum Teil waren die Verhandlungen schon weit fortgeschritten: In Mecklenburg-Vorpommern etwa sollte die Karte im ersten Quartal 2016 kommen – im März vergangenen Jahres hatte das Land dann jedoch beschlossen, die Karte vorerst nicht einzuführen (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

- Bayern war als einziges Land von Beginn an ausdrücklich gegen eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

- Brandenburg gehört zu jenen Ländern, in denen die Regierung eine Vereinbarung mit den Kassen geschlossen hat – die eigentliche Einführung aber an den Kommunen hängt. So wird etwa die Karte in Brandenburg von sechs Landkreisen und der Stadt Frankfurt (Oder) abgelehnt.

- In Niedersachsen ist Delmenhorst die einzige Kommune, die die Karte eingeführt hat. Seit Anfang Januar wurden mehr als 500 Karten ausgegeben, in Zusammenarbeit mit der Barmer GEK. In Hannover gab es eine Anhörung im Sozialausschuss, eine Entscheidung steht noch aus.

- Auch in Rheinland-Pfalz hat es lange gedauert, bis sich die ersten Kommunen zu diesem Schritt entschlossen haben. Inzwischen sind es drei: Trier, Mainz und der Landkreis Kusel. Das Verfahren mit dem Schein vom Amt "diskriminiert Flüchtlinge, es verhindert unter Umständen eine notwendige zeitnahe Behandlung, erfordert Personal- und Sachmittel auf kommunaler Ebene und überfordert ein medizinisch ungeschultes Personal", sagt Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Städte und Kreise haben aber weiterhin Bedenken: "Wir haben einen sehr detaillierten Kostenvergleich aufgestellt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einen deutlichen Mehraufwand bedeutet gegenüber der Organisation mit eigenem Personal", sagt der Pirmasenser Oberbürgermeister Bernhard Matheis (CDU).

Im Ergebnis entscheidet der zugewiesene Wohnort über den Zugang zum Gesundheitssystem, kritisieren die Forscher der Bertelsmann-Stiftung. "Die Idee, Asylsuchenden einen direkten Zugang zum Gesundheitssystem zu verschaffen, ist in die Mühlen der föderalen Strukturen und widersprüchlichen Kostenträgerinteressen geraten und wird darin aufgerieben", so Etgeton. (dpa/jk)

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