Gesetzliche Krankenversicherung
Streit ums Sparpaket: Warken warnt Länderkollegen vor Blockade
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhöht den Druck auf die Länder, ihrem Sparpaket zuzustimmen. Betroffen von der Anrufung des Vermittlungsausschusses wären die GKV-Beitragszahler – und die KVen.
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Am Freitag trifft sich das Plenum des Bundesrats in Berlin. Abgestimmt wird bei der Sitzung auch darüber, ob im Streit um das GKV-Sparpaket der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll.
© Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Es wird ruppiger: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kämpft um ihr Sparpaket, das die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr um zwei Milliarden Euro entlasten soll. 1,8 Milliarden Euro davon sollen allein die Krankenhäuser tragen – wogegen sie sich heftig wehren.
In einem Brief an die Gesundheitsminister und -senatoren der Bundesländer, über den das Portal „Politico“ zuerst berichtete, übt Warken harsche Kritik am Vorschlag des Gesundheitsausschusses im Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Sparpaket aufzuhalten.
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Vorerst würde damit auch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verzögert, wo das Sparpaket als fachfremder Änderungsantrag angedockt wurde.
Warken nennt es in ihrem Schreiben einen „höchst problematischen Schritt“, wenn Maßnahmen zu einer sicheren pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung, zum Bürokratieabbau oder für stabile Beitragssätze in der GKV auf diese Weise „blockiert“ würden. Das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit der Politik drohe dadurch „empfindlichen Schaden zu nehmen“.
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Sollten die Länder das Zwei-Milliarden-Sparpaket tatsächlich aufhalten, könnten die Krankenkassen die „entlastende Wirkung in ihrer bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanung und damit der Feststellung ihrer Zusatzbeiträge nicht mehr berücksichtigten“, schreibt Warken. Mit anderen Worten: Beitragszahler und Arbeitgeber müssten in diesem Fall zwei Milliarden Euro zusätzlich schultern.
Auch Kinderkrankengeld wäre betroffen
Heikel: Auch andere Rechtsbereiche, die in dem Artikelgesetz angesprochen sind, wären betroffen. Das betrifft beispielsweise eine Ende dieses Jahres auslaufende Regelung zum Kinderkrankengeld.
Die Ministerin warnt zudem vor einer „flächendeckenden Unterfinanzierung“ der Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Diese Regelung braucht aufgrund der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ab 1. Januar 2026 dringend ein Update. Anderenfalls hätten die KVen ab Jahresbeginn keine Rechtsgrundlage mehr, um ihren Finanzierungsanteil an den Strukturfonds genau zu bestimmen.
Warken hatte bereits am Montag bei der Eröffnung des Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf keinen Zweifel daran gelassen, dass stabile Beitragssätze über 2026 hinaus ein „übergeordnetes Ziel“ seien.
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Penibel rechnet die Ministerin ihren Länderkollegen vor, trotz Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel würden die Krankenhäuser im kommenden Jahr Einnahmensteigerungen im Vergleich zu 2025 in Höhe von rund acht Milliarden Euro erzielen. Insgesamt stünden dann für die stationäre Versorgung rund 120 Miliarden Euro zur Verfügung.
Ob es am Freitag im Bundesratsplenum tatsächlich zu einer Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt, ist nicht absehbar: Im Gesundheitsausschuss hat jedes Bundesland eine Stimme – im Plenum dagegen variieren die Stimmen der Bundesländer je nach Bevölkerungsgröße zwischen drei und sechs. Nötig wären mindestens 35 der 69 Stimmen. Es wird spannend. (fst)











