Urteil
Sozialgericht München: Zulassungsentzug wegen falscher Corona-Atteste
Ein Zahnarzt hat während der Pandemie falsche Atteste ausgestellt, deshalb ist er nicht als Vertragszahnarzt geeignet, heißt es in einem Münchener Urteil. Auch der Diebstahl der Impf-Chargen-Aufkleber zeige „einen charakterlichen Mangel, der die Nichteignung zur Ausübung der Kassenpraxis begründen kann“.










