Ermittlungen aufgenommen

Flugmediziner schuld an Flugzeugunglück?

Nach einem Flugzeugunglück mit acht Toten wird gegen einen Arzt ermittelt. Geprüft wird, ob er einen Piloten zu Unrecht für flugtauglich erklärt hat.

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Zwei Kleinflugzeuge stießen am 8. Dezember 2012 bei Wölfersheim zusammen. Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks bergen ein Wrack.

Zwei Kleinflugzeuge stießen am 8. Dezember 2012 bei Wölfersheim zusammen. Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks bergen ein Wrack.

© Nicolas Armer/dpa

FRANKFURT/MAIN. Trägt ein Arzt Schuld an dem Flugunglück in der hessischen Wetterau mit acht Toten? Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen einen Flugmediziner.

Der schwere Unfall ereignete sich am 8. Dezember 2012 nahe der Gemeinde Wölfersheim-Melbach, etwa 30 Kilometer nördlich von Frankfurt. Bei der Kollision von zwei einmotorigen Flugzeugen kamen alle acht Insassen ums Leben, darunter vier Kinder.

Der Pilot der Piper PA 32 besaß seine Lizenz erst seit September 2012, die Pilotin der Robin DR 400 bereits seit 2003.

Aus dem im März veröffentlichten Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung geht hervor, dass im Cockpit der Piper Traubenzuckerblättchen, Spritzen sowie ein Gerät zur Glukosemessung gefunden wurden.

In den persönlichen Unterlagen des Piper-Piloten befand sich zudem ein Dokument, das die Verwendung von Insulin belegt. Eine genaue Ursache für das Unglück wird in dem Bericht nicht angegeben.

Bestimmungen: Insulinpflichtige Diabetiker sind untauglich

Laut den "Bestimmungen über die Anforderungen an die Tauglichkeit des Flugpersonals" (JAR-FCL 3) müssen Bewerber mit insulinpflichtigem Diabetes "als untauglich beurteilt werden".

Diabetiker können die Lizenz nur erwerben, wenn sie nicht insulinpflichtig sind, und unterliegen nach Auskunft des Referats Flugmedizin beim Luftfahrtbundesamt einem Sonderüberprüfungsverfahren.

Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt nun gegen den Fliegerarzt, der dem Piper-Piloten die Flugtauglichkeit bescheinigt hatte, wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und des Verdachts der Ausstellung von unrichtigen Gesundheitszeugnissen.

Gegenüber dem Hessischen Rundfunk sagte eine Sprecherin der Behörde, es handle sich um einen Anfangsverdacht, das Verfahren könne auch eingestellt werden.

Der betroffene Arzt erklärte auf Anfrage der "Ärzte Zeitung", er könne sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Auch der Deutsche Fliegerarztverband wollte wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine Stellung nehmen. (pei)

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