Hausarzt unter Verdacht

Hunderte Patientinnen heimlich gefilmt?

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen Osnabrücker Hausarzt. Ihr Verdacht: Der Mediziner hat Hunderte seiner Patientinnen bei der Untersuchung heimlich gefilmt.

Veröffentlicht:
Auf die Aufnahmen der Patientinnen sind die Polizisten im Rahmen einer anderen Ermittlung gestoßen.

Auf die Aufnahmen der Patientinnen sind die Polizisten im Rahmen einer anderen Ermittlung gestoßen.

© Fotimmz / fotolia.com

OSNABRÜCK. Staatsanwaltschaft und Polizei im niedersächsischen Osnabrück haben gegen einen Hausarzt ein Ermittlungsverfahren aufgenommen.

Der Arzt aus Osnabrück soll von mehreren Hundert seiner Patientinnen "unbemerkt und unbefugt Videoaufnahmen während der Untersuchung angefertigt und gespeichert" haben, so die Polizei Osnabrück.

Die Polizei sei nicht aufgrund einer Anzeige auf den Verdacht gekommen, "sondern wir ermitteln auch in einer anderen Sache gegen den Arzt. Dabei haben wir auch den PC des Mannes überprüft und sind dabei auf die Aufnahmen gestoßen", sagte Osnabrücks Polizeisprecher Phil Havermann zur "Ärzte Zeitung".

Auch die ursprünglichen Ermittlungen dauern an. "Zu ihrem Inhalt kann ich derzeit nichts sagen", erklärte der Sprecher.

Die Polizei hat wegen der Videoaufnahmen eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. "Wir kennen die Namen der Frauen und werden jetzt einige Tage brauchen, um sie zu befragen", so Havermann. Danach werde entschieden, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.

Strafrechtlich würde das Verhalten des Arztes gegebenenfalls als Verstoß gegen Paragraf 201a StGB, die Verletzung des höchstpersönlichen Bereichs durch Bildaufnahmen, gewertet, so die Polizei.

Wird Approbation widerrufen?

Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) äußerte sich betroffen über den Verdacht und sprach vom möglichen Approbationsentzug.

ÄKN-Präsidentin Dr. Martina Wenker sei "zutiefst erschüttert über den Vorwurf der unerlaubten Anfertigung von Aufnahmen von Patientinnen eines Osnabrücker Arztes, bei dem viele Patientinnen geschädigt worden sein sollen", teilte die ÄKN mit.

"Angesichts der Art und der Schwere der Vorwürfe liegt der Verlust der Approbation nahe", hieß es.

Zuständig für approbationsrechtliche Angelegenheiten ist der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). "Die Bundesärzteordnung (BÄO) schreibt vor, dass Ärzten die sich unwürdig oder unzuverlässig verhalten, die Approbation widerrufen werden kann", sagt Uwe Schreiber von NiZzA.

"Sie kann auch aus gesundheitlichen Gründen widerrufen werden. Bei laufenden Verfahren kann auch ein Ruhen der Approbation angeordnet werden." Über die Maßnahmen entscheidet ein dreiköpfiges Juristengremium der NiZzA.

2013 wurde sieben Mal eine Approbation eines Niedersächsischen Arztes widerrufen und drei Mal wurde das Ruhen der Approbation angeordnet. (cben)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Dr. Christoph Luyken 06.02.201414:25 Uhr

Der Schaden könnte noch verhindert werden...

Wieder einmal ein Fall bislang folgenlosen Fehlverhaltens, in dem der unterstellte Schaden erst durch die Ermittlungen der Behörden eintreten wird! OK- das Filmen ist nicht die feine Art, eines Arztes unwürdig auch, aber es hat den Frauen nicht wirklich "wehgetan" - sie wußten ja von nichts. Überdies hat der Kollege (hoffentlich!) seine Schweigepflicht eingehalten, es war also sein Geheimnis. Dieses Arztgheheimnis ist nun von der Polizei aufgebrochen worden. Die Frauen werden erst durch das Anschauen der Filmchen durch Dritte kompromittiert; wenn sie dann darauf angesprochen, ja "vorgeladen" werden, wird die Qual erst losgehen mit Schamgefühl, Gefühl des Mißbrauchs usw. und dann ihren Höhepunkt erfahren, wenn es vor Gericht, vor den Augen der Öffentlichkeit, breitgetreten wird. Cui bono?? Ist es das wert? Welches Rechtsgut ist hier so groß gewesen, daß das Arztgeheimnis gebrochen, der PC des Arztes eingesehen werden, und die Intimsphäre der Frauen damit durch die Polizei verletzt werden "mußte"??

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Daten zur lipidologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hohem kardiovaskulärem Risiko aus der VESALIUS-REAL-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [7]

Kardiovaskuläre Prävention

Frühe Risikoidentifikation und konsequentes Lipidmanagement

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Beratung in der Arztpraxis

Sicher mit Kindern verreisen: So geht‘s

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?