TIPP DES TAGES

Keine Gebühr bei Rücklastschrift

Veröffentlicht:

Verbraucher können die von ihrer Bank erhobenen Gebühren bei fehlgeschlagenen Lastschriften zurückfordern. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Das Landgericht Leipzig hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass Banken keine Benachrichtungsgebühren erheben dürfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Meißen.

Ärzte sollten Benachrichtigungsgebühren, die sie in den vergangenen Monaten zahlen mussten, mit Hinweis auf das Urteil von ihrer Bank zurückfordern.

Az.: 08 O 1140/19

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikopersonen identifizieren

Unerwarteter Gewichtsverlust: Wie häufig ist Krebs die Ursache?

Lesetipps
Anamotische Darstellung der Wadenmuskulatur

© Sanchai / stock.adobe.com

Neue Leitlinie Myalgien

Das sind die Red Flags bei Muskelschmerz

Impfdurchbruch bei Herpes zoster: Impfen oder nicht impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Impfdurchbruch bei Herpes zoster: Impfen oder nicht impfen?