TIPP DES TAGES

Keine Gebühr bei Rücklastschrift

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Verbraucher können die von ihrer Bank erhobenen Gebühren bei fehlgeschlagenen Lastschriften zurückfordern. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Das Landgericht Leipzig hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass Banken keine Benachrichtungsgebühren erheben dürfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Meißen.

Ärzte sollten Benachrichtigungsgebühren, die sie in den vergangenen Monaten zahlen mussten, mit Hinweis auf das Urteil von ihrer Bank zurückfordern.

Az.: 08 O 1140/19

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