Kinderklinik und Behörden stimmen Kinderschutz ab

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HANNOVER (cben). Das Hannoveraner Kinderkrankenhaus auf der Bult und die Jugendämter in Stadt und Region Hannover haben verbindlich geregelt, was wer zu tun hat, wenn ein Verdacht auf Kindesmisshandlung vorliegt. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, besonders Kleinkinder unter drei Jahren.

"Wir haben zum Beispiel fest gelegt, wann das Jugendamt hinzuzuziehen ist", sagt Dr. Thorsten Wygold, Chefarzt des Kinderkrankenhauses, der "Ärzte Zeitung". Das Jugendamt hat sich verpflichtet, sich binnen 24 Stunden in der Klinik von dem Kind ein Bild zu machen. Dann wird per Konferenz vor Ort entschieden, wie weiter verfahren wird. "Wir besprechen, ob das Kind nach Hause zurückkehren kann, ob es hier bleiben kann oder eine andere Bleibe gesucht wird", so Wygold. Auch die Weitergabe der Daten zwischen den Ämtern und der Klinik wurde koordiniert.

Besonders wichtig: Arztbriefe im Kinderschutz haben die Klinikärzte standardisiert, um die Aussagen vor Gericht verwertbar zu machen. "Eigentlich schreiben wir im Stile einer fachärztlichen Stellungnahme", erklärt der Kinderarzt. Nur so könnten Richter verstehen, was das Verletzungsbild bei einem Kind bedeutet. "Wir machen unsere Partner damit handlungsfähig", so Wygold.

Die Einschätzungen gingen zum Teil weiter als bisher. "Wir beurteilen auch, ob medizinische Kindeswohlgefährdung anhand des Verletzungsbildes gegeben ist oder nicht", sagt Wygold. Nach Angaben des Niedersächsischen Ärzteblatts versorgt das Kinderkrankenhaus auf der Bult jährlich 200 Kinder mit Verdacht auf Misshandlung. Bei etwa einem Drittel bestätige sich die Vermutung.

Der Vereinbarung ging eine Bestandsanalyse der Zusammenarbeit in Hannover und Braunschweig voraus. "Darin wurde klar, dass die Abläufe innerhalb der Institutionen geklärt und die Mitarbeiter recht zufrieden sind", so Wygold. Aber über die Institutionsgrenzen hinaus klappte die Kommunikation nicht.

So gaben alle Beteiligten an, gerne Informationen weiter zu geben. "Aber alle klagten gleichzeitig: Ich erfahre ja nichts!", so Wygold. Die Analyse zählt zwölf Handlungsempfehlungen auf, die in dem Kooperationsvertrag festgelegt sind. Der Vertrag wurde im Rahmen des Niedersächsischen Modellprojektes "Koordinierungszentren Kinderschutz - Kommunale Netzwerke Früher Hilfen" geschlossen und ist seit Anfang des Jahres in Kraft.

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