TIPP DES TAGES

Kleingeld muss nicht akzeptiert werden

Veröffentlicht:

Ist die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro beim ersten Praxisbesuch im Quartal fällig, so müssen sich Medizinische Fachangestellte (MFA) am Praxistresen nicht alles gefallen lassen. Denn: Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken ist niemand dazu verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen.

Das gelte für Privatpersonen ebenso wie für Geschäfte, Gaststätten oder Tankstellen - also auch für Praxen. Im konkreten Fall bedeutet das, dass MFA von Patienten verlangen können, die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro in nicht allzu kleiner Stückelung zu begleichen.

Dasselbe gilt auch für Begleichungen von IGeL, wie zum Beispiel dem Ausstellen von Attesten für den Kindergarten oder die Schule.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bürokratie vermiest die Stimmung

Zi-Praxis-Panel: Grundstimmung in Praxen leicht verbessert

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Lesetipps