TIPP DES TAGES

Kleingeld muss nicht akzeptiert werden

Veröffentlicht:

Ist die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro beim ersten Praxisbesuch im Quartal fällig, so müssen sich Medizinische Fachangestellte (MFA) am Praxistresen nicht alles gefallen lassen. Denn: Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken ist niemand dazu verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen.

Das gelte für Privatpersonen ebenso wie für Geschäfte, Gaststätten oder Tankstellen - also auch für Praxen. Im konkreten Fall bedeutet das, dass MFA von Patienten verlangen können, die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro in nicht allzu kleiner Stückelung zu begleichen.

Dasselbe gilt auch für Begleichungen von IGeL, wie zum Beispiel dem Ausstellen von Attesten für den Kindergarten oder die Schule.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenhausgesellschaft verurteilt

Eine Million Euro Schmerzensgeld für schwere Behandlungsfehler

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Irrwege einer Patientin mit Gelenkschmerzen und Hämoptysen

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen

Lesetipps
Eine Ärztin führt in der Klinik eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe eines Kindes durch.

© H_Ko - stock.adobe.com

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis