Lehrer haben Spielraum bei Schul-Empfehlung

Veröffentlicht:

SAARLOUIS (dpa). Die Schulartempfehlung der Grundschule ist gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Das berichtet die Fachzeitschrift "NVwZ-Rechtsprechungsreport" unter Verweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Saarlouis.

Das Gericht dürfe nicht selbst die Eignung des Schülers beurteilen, sondern müsse den pädagogischen Spielraum der Lehrer beachten. Daher könne es beispielsweise nur prüfen, ob der Lehrer bei seiner Empfehlung von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen sei (Az.: 1 L 169/08).

Das Gericht lehnte es ab, einem Schüler vorläufig den Besuch der fünften Klasse des Gymnasiums zu ermöglichen. Der von seinen Eltern vertretene Schüler hatte sich dagegen gewandt, dass die Grundschule ihm keine Empfehlung für das Gymnasium gegeben hatte und wollte dies gerichtlich korrigieren lassen.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hochrisikoerkrankungen im Visier

Die gängigsten Diagnosefehler in der Notfallambulanz

Lesetipps
Spielfiguren vor einem Holzschild mit der Aufschrift "Generation Z"

© Michael Bihlmayer CHROMORANGE / picture alliance

Report der DAK Gesundheit

Generation Z: Seltener und manchmal anders krank als Kollege Boomer

Ernährungsberaterin berät einen Patienten mit Spondyloarthritis.

© Kittiphan / stock.adobe.com

Diätetische Interventionen

Ernährungstipps für Menschen mit Spondyloarthritis