NADA: UV-Bestrahlung von Blut ist unzulässig

NEU-ISENBURG (bee). Im Zusammenhang mit den Doping-Vorwürfen gegen einen Mediziner aus Erfurt haben die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) UV-Bestrahlung von Blut als nicht zulässig erklärt.

Veröffentlicht:

"Ob und inwieweit es sich bei der eingesetzten Methode um eine verbotene Methode im Sinne der WADA-Verbotsliste handelt, haben Schiedsrichter beim Deutschen Schiedsgericht zu klären", teilten die beiden Organisationen mit.

Der beschuldigte Mediziner hatte zuvor erklärt, die UV-Bestrahlung zur Behandlung von Infekten bei Sportlern eingesetzt zu haben.

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 18.01.201213:54 Uhr

Infekt-Behandlung

Haben die Schiedsrichter beim "Deutschen Schiedsgericht" überhaupt die fachliche Kompetenz und formale Zuständigkeit über die Wirksamkeit und Zulässigkeit der medizinisch höchst zweifelhaften Blut-Infektbehandlung des Experimental-Mediziners (Sport-Arzt?) aus Thüringen zu urteilen?

Jedenfalls müssen die (zumindest finanziellen) Opfer dieser sog. "Infekt-Behandlung" ihres Blutes unverzüglich darüber aufgeklärt werden, daß
1. Im besten Falle kein Schaden beim UV-Bestrahlen ihres abgezapften Blutes und nach der Re-Infusion in den Athletenkörper entstanden ist.
2. Ein gesundheitlicher Nutzen oder sportlicher Vorteilsgewinn wissenschaftlich durch die extra-korporale Bestrahlung von nicht nur geringen Blutmengen überhaupt nicht zu vermuten ist, und
3. Die UV-Bestrahlung -infektiologisch begründet- grober Unsinn ist, weil sie weder bei einer Virämie, noch bei einer Sepsis die im Blutplasma geschützten Erreger "treffen" könnte.
Bei solchen, zumal seltenen, haematogenen Allgemein-Infekten sind seit langem andere Arznei-Therapien bekannt und, wenn nicht zu spät angewandt, auch hilfreich!
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (FTA für Hygiene und Mikrobiologie) Rostock

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