Kampf um lebenserhaltende Maßnahmen

Nach Entscheidung aus Straßburg: Kommt Archie ins Hospiz?

Nach langem juristischen Tauziehen ist der tragische Fall Archie fast an sein Ende gekommen: Die Geräte des unheilbar kranken Jungen sollen abgeschaltet werden. Doch die Familie hat noch einen letzten Wunsch.

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Sind durch alle Instanzen gegangen, um die Abschaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen für ihren unheilbar kranken Jungen zu verhindern – vergeblich.

Sind durch alle Instanzen gegangen, um die Abschaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen für ihren unheilbar kranken Jungen zu verhindern – vergeblich.

© Jonathan Brady / PA Wire / dpa

London. Archies Schicksal ist besiegelt: Die Geräte, die den unheilbar kranken Zwölfjährigen in einem Londoner Krankenhaus am Leben halten, werden nicht mehr lange laufen. „Bis zum bitteren Ende“ haben die Eltern um das Leben ihres Sohnes gekämpft, aber in allen Instanzen verloren. Offen ist nun allerdings noch, wo Archies Leben sein Ende findet. Geht es nach der Familie, soll es in einem Hospiz geschehen. Doch es gibt Bedenken.

„Ich bete dafür, dass der High Court das Richtige tut“, sagt Archies Mutter, Hollie Dance, nachdem die Familie am Donnerstagmorgen beim High Court in London einen entsprechenden Antrag gestellt hat, um Archie in ein Hospiz verlegen zu lassen. Kein volles, steriles Krankenhauszimmer, sondern eine ruhige, friedliche Umgebung wünschen sie ihm in den letzten Minuten seines Lebens.

Verlegung „erhebliches Risiko“

„Archie ist in einem solch instabilen Zustand, dass ein erhebliches Risiko sogar dann besteht, wenn er innerhalb seines Krankenhausbettes gedreht wird, was im Rahmen seiner fortlaufenden Pflege erfolgen muss“, hieß es vom Betreiber weiter.

„Dies bedeutet, dass in seinem Zustand eine Verlegung mit dem Krankenwagen in eine völlig andere Umgebung höchstwahrscheinlich die vorzeitige Verschlechterung beschleunigen würde, die die Familie vermeiden möchte, selbst mit voller Intensivausrüstung und Personal auf der Reise.“ Dies sei der Familie erklärt worden.

Seit April im Koma

Das höchste britische Gericht hatte die Entscheidung der behandelnden Ärzte gestützt, Archie sterben zu lassen. Dies sei im besten Interesse des Jungen. Auch eine letzter Appell der Eltern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb erfolglos. Das Organ des Europarats lehnte es am Mittwochabend ab, sich in den Fall einzumischen. Archies Mutter Hollie Dance zeigte sich daraufhin gebrochen. „Das ist das Ende“, sagte sie vor Reportern in London. Dance warf der Klinik vor, sie breche ihr Versprechen, dass Archie in einem juristischen „Worst-Case-Szenario“ in ein Hospiz kommen könne.

Archie liegt seit April im Koma. Bei einem Unfall zu Hause in Southend-on-Sea hatte er schwere Hirnverletzungen zugezogen, womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das etwa in Deutschland der Fall wäre, wo es zuweilen eher Konflikte gibt, wenn Kranke oder Angehörige Geräte aus eigenem Willen abschalten wollen. (dpa)

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