Narkoseärztin überwacht Aufwachphase nicht

Veröffentlicht:

HAMBURG (dpa). Nach dem Tod eines neun Jahre alten Jungen hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg eine Narkoseärztin zu 9000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die 50-Jährige aus Lüneburg muss wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen 150 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch berichtete.

Die Angeklagte habe die "gebotene Überwachung des Kindes in der Aufwachphase" unterlassen, hieß es zur Begründung. Bei dem Jungen hatten während der Aufwachphase plötzlich Atmung und Herzschlag ausgesetzt. Trotz einer Wiederbelebung starb er eine Woche später an Hirnschäden.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kampf gegen das Verbrechen

Ermittler im Gesundheitswesen: Leichtes Spiel für Kriminelle

Bürokratie vermiest die Stimmung

Zi-Praxis-Panel: Grundstimmung in Praxen leicht verbessert

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

Lungenkrebs in der mikroskopischen Ansicht – zumindest stellt sich so die KI erkranktes Lungengewebe vor.

© Curie / stock.adobe.com / Generated by AI

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt