Neue Anlaufstelle für Gewaltopfer in Berlin

BERLIN (wul). Berliner Gewaltopfer erhalten seit Jahresbeginn psychotherapeutische Unterstützung an zwei neuen Trauma-Ambulanzen der Berliner Charité. Das Ziel des Modellprojektes sei es, Opfer von Gewalt und deren Angehörige nach einer Gewalttat möglichst schnell psychotherapeutisch zu versorgen, wie die Charité und die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mitteilten.

Veröffentlicht:
Beherbergt die Trauma-Ambulanz: das St. Hedwig-Krankenhaus in Berlin.

Beherbergt die Trauma-Ambulanz: das St. Hedwig-Krankenhaus in Berlin.

© St. Hedwig-Krankenhaus

"Die neue Ambulanz bietet mit ihrem therapeutischen Konzept, schneller Terminvergabe und unkomplizierter Kostenübernahme ein auf diese Patientengruppe speziell zugeschnittenes Angebot", sagte Dr. Olaf Schulte-Herbrüggen, Leiter der Trauma-Ambulanz der Erwachsenenpsychiatrie.

Bislang sei laut Senatsverwaltung eine schnelle Versorgung von Gewaltopfern, wie es das Opferentschädigungsgesetz (OEG) verlange, nicht möglich, weil die Wartezeiten bei niedergelassenen Traumatherapeuten sehr lange seien.

Dadurch seien die psychischen Leiden bei den Betroffenen oftmals chronisch geworden. Nun sollen die Opfer bereits bei Aufnahme einer Strafanzeige durch die Polizei oder im ersten Kontakt mit dem Rettungsdienst auf das Behandlungsangebot der Trauma-Ambulanzen - also unmittelbar nach einer Gewalttat - hingewiesen werden.

Mit dieser schnellen niedrigschwelligen Hilfe sollen chronische Belastungsstörungen und psychische Spätfolgen bei den Betroffenen vermieden werden.

Vorschriften des Operentschädigungsgesetz umgesetzt

Dabei sollen Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen in der Ambulanz an der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters versorgt werden. Erwachsene Gewaltopfer können sich an die Trauma-Ambulanz in der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig Krankenhaus wenden.

Die Charité und das Landesamt für Gesundheit und Soziales setzen damit Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes um.

Ziel des Gesetzes ist es, die körperliche und seelische Gesundheit von Gewaltbetroffenen so weit wie möglich wiederherzustellen. Finanziert werden die Ambulanzen aus dem Haushalt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und aus Mitteln des Opferentschädigungsgesetzes.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kriminalität

Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Nachruf

Eckart Fiedler – ein Leben für die Selbstverwaltung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!