Fundsache
Pech für Raucher: Wettbüro ist tabu
Die Zahl der Zufluchtsräume für Raucher nimmt weiter ab. Selbst in Sportwettbüros können sie ihrer Sucht nicht mehr ungestört frönen zumindest dann nicht, wenn sie dort nicht nur wetten, sondern auch etwas trinken können.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden. Es verhängte eine Geldbuße von 100 Euro gegen den Betreiber eines Sportwettbüros, weil er dort Aschenbecher aufgestellt und das Rauchen zugelassen hatte.
Sein Pech: Weil in dem Raum auch ein Automat mit nicht-alkoholischen Getränken zum direkten Verzehr an Ort und Stelle steht, gilt das Wettbüro als Gaststätte. Dem Inhaber nutzte es da auch nichts, dass laut Nichtraucherschutzgesetz Wettlokale "in der Regel" vom Rauchverbot ausgenommen sind.
Er hätte sich halt richtig informieren müssen, so das OLG. Jetzt muss der Betreiber wohl überlegen, ob er seinen Gästen lieber das Rauchen oder das Trinken verbietet. (iss)