Von der Uniklinik in die Beratung

Professor Kai Wehkamp wechselt vom UKSH zu Lohmann Konzept

Der Kieler Digitalexperte geht in die Beratung in die Hamburger Netzwerkagentur. Professor an der MSH Medical School bleibt er weiterhin.

Veröffentlicht:
Experte für Künstliche Intelligenz in der Medizin: Professor Kai Wehkamp.

Experte für Künstliche Intelligenz in der Medizin: Professor Kai Wehkamp.

© Lohmann Konzept

Hamburg/Kiel. Professor Kai Wehkamp, Experte für Prozessdigitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Medizin, verlässt das UKSH in Kiel in Richtung Hamburg: Ab 1. Mai wird der Internist Partner bei bei der Netzwerkagentur Lohmann Konzept.

Wehkamp begründete seinen Wechsel mit dem Wunsch, stärker unternehmerisch tätig zu werden. Nach Approbation, Promotion und Habilitation und einem Studium in Public Health hatte Wehkamp zuletzt als Geschäftsführender Oberarzt der Klinik für Innere Medizin I am Campus Kiel des UKSH gearbeitet. Außerdem ist er beratend für verschiedene Unternehmen der Gesundheitswirtschaft aktiv. Auch neben seiner neuen Funktion wird Wehkamp als Professor für Public Health im Department Medizinmanagement der MSH Medicalschool Hamburg tätig bleiben.

Lohmann Konzept-Gründer Professor Heinz Lohmann bezeichnete Wehkamp „als ausgewiesenen Experten" im Bereich der KI. (di)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Warum werden Menschen krank?

Rainer Fehr erforscht die „Stadt- und Regional-Gesundheit“

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt

Lesetipps
Ein Hausarzt hört die Brust seines Patienten mit einem Stethoskop ab.

© eyetronic / stock.adobe.com

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?