Beratung und Impfung

Reisemedizin - ein Thema für Gesundheitsämter

Ab in den Urlaub - aber wo bekommt der Patient Impfung und Aufklärung? Eine neue Auswertung zeigt: Gesundheitsämter sind ein guter Anlaufpunkt.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:
Vorbereitung ist die halbe Miete: Aufklärung und Impfungen vor dem Urlaub bieten auch Gesundheitsämter an.

Vorbereitung ist die halbe Miete: Aufklärung und Impfungen vor dem Urlaub bieten auch Gesundheitsämter an.

© dpa

BERLIN. Die Gesundheitsämter in der Republik entdecken zunehmend die reisemedizinische Beratung für sich - dem Facharztmangel zum Trotz. Laut einer Umfrage sehen die deutschen Ämter den Beratungsbedarf und reagieren mit eigenen Angeboten darauf.

Immerhin 92 Prozent von 129 Behörden gaben in der Befragung an, Reisemedizin anzubieten. Befragt wurden die Ämter im vergangenen Jahr von der Fachgruppe Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin (FTR 2012; 19(2): 90).

Allerdings: Bundesweit gibt es es rund 400 Gesundheitsämter. Da die Teilnahme freiwillig war und die Fragebögen über die Landesverbände verteilt wurden, könnte dadurch ein Bias entstanden sein.

Die Ergebnisse wurden beim 63. Kongress des Bundesverbands der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (BVÖGD) in Berlin vorgestellt (Gesundheitswesen 2013; 75 - P14).

104 Ämter bieten den Ergebnissen zufolge eine länderbezogene Impfberatung an, 67 nehmen die Impfungen direkt selbst vor. Ein anderes Bild liefert allerdings eine Abfrage beim Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf.

Fortbildung gewünscht

Dort sind bundesweit insgesamt 2160 Ärzte mit einer Fortbildung "Reise- und Tropenmedizin" gelistet. Nur 50, also zwei Prozent, arbeiten allerdings bei Gesundheitsämtern.

Anders verhält es sich jedoch bei den zugelassenen Gelbfieberimpfstellen. Von 2009 gelisteten Einrichtungen sind immerhin 133 Ämter, also sieben Prozent. Allerdings werden an die Impfstellen hohe Anforderungen gestellt, etwa Mindestmengen bei den Impfungen und zweijährliche Fortbildungen.

Der öffentliche Gesundheitsdienst hat laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Auftrag zur Aufklärung über den individuellen Infektionsschutz (Paragraf 3) und zur Beratung über Schutzimpfungen und die Prophylaxe von übertragbaren Krankheiten (Paragraf 20).

Die Kollegen im ÖGD sprechen sich deswegen auch für regelmäßige Fortbildungen aus. Immerhin 47 der befragten Ämter, also fast 40 Prozent, gaben an, künftig an Qualitätszirkeln zur Reisemedizin teilnehmen zu wollen.

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