Irrtum

Sanitäter halten lebende Rentnerin für tot

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STADTHAGEN. Zwei Sanitäter haben eine 79-jährige Frau in Niedersachsen irrtümlich für tot gehalten. Die alte Dame hatte zuvor mindestens drei Tage hilflos in ihrer Wohnung in Stadthagen gelegen.

Nur durch Zufall habe ein Polizist nach dem Abrücken der Sanitäter entdeckt, dass die Rentnerin noch lebte, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Ihr gehe es inzwischen "den Umständen entsprechend gut", sagte der Sprecher.

Nachbarn hatten nach Medienberichten die Polizei alarmiert, weil sie die Rentnerin längere Zeit nicht mehr gesehen hatten und der Briefkasten der 79-Jährigen überquoll. Gemeinsam mit den zu Hilfe gerufenen Sanitätern fanden die Beamten die Frau dann auf dem Boden ihres Badezimmers.

Die Rettungskräfte hätten nach einiger Zeit erklärt, die 79-Jährige sei tot, sagte der Polizeisprecher. Dann seien sie mit dem Rettungswagen davongefahren.

Als ein Polizist kurz darauf die Frau umdrehen wollte, um routinemäßig zu überprüfen, ob es Anzeichen für eine Gewalttat gibt, habe die 79-Jährige sich plötzlich bewegt und hörbar geatmet.

"Dem Kollegen standen vor Schreck die Haare zu Berge", sagte der Sprecher. Der Beamte rief den Rettungswagen zurück. Anlass zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Sanitäter sieht die Polizei nicht. (dpa)

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Kommentare
Dr. Albrecht Siegel 09.07.201422:06 Uhr

Kaum zu glauben

... vielleicht so ´ne Zeitungsente / moderne Legende, die seit Jahren durch den Blätterwald flattert und irgendwann am 1. April entstand ? ...

Klaus Petersen 09.07.201415:49 Uhr

Seit wann dürfen Rettungskräfte einen Patienten für tot erklären?

Ich bin selber seit ca. 40 Jahren(mit ehrenamtlicher Zeit) im Rettungsdienst tätig. Mir ist nur bekannt, dass wir den Tod nicht feststellen dürfen, sondern immer nur der Arzt. Die einzigen Ausnahmen, um nicht tätig zu werden (z.B. Reanimation) sind das Vorliegen der eindeutigen Todeszeichen. Somit haben in diesem Fall nicht nur die Rettungsdienstkräfte, sondern auch die Polizeibeamten Fehler begangen, denn beide hätten einen Arzt bzw. Notarzt anfordern und bis zum Eintreffen vor Ort bleiben müssen.

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