Schizophrener besprüht Patienten mit Pfefferspray

STUTTGART (mm). Mit einem Pfefferspray bewaffnet hat ein 56jähriger Mann in Stuttgart-Zuffenhausen mehrere Patienten und eine Angestellte einer orthopädischen Praxis angegriffen. 20 Erwachsene und ein 12 Jahre altes Mädchen wurden von ihm mit dem Gas angesprüht und mussten wegen Augen- und Atemwegsreizungen behandelt werden.

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"Das Mädchen ist noch immer im Krankenhaus", berichtete Praxischef Dr. Robert Bednarek. Eine seiner Arzthelferinnen werde ebenfalls noch medizinisch von einem Hautarzt betreut.

Der Patient hatte sich bereits an der Anmeldung unwirsch und aggressiv verhalten, sagte Bednarek. Er habe Dinge umgeworfen und wild Kugelschreiber eingesteckt. Angesprochen von den Arzthelferinnen sei er dann völlig ausgerastet und mit dem Pfefferspray auf alle losgegangen.

Ein Motiv für die Tat war laut Polizei nicht zu erkennen.

"Der Mann ist bislang kein Patient in unserer Praxis gewesen", so der Mediziner. Er sei erstmals auf Überweisung eines Hausarztes gekommen. Der Orthopäde, der in einem großen Ärztehaus, in dem auch MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner seine Praxisräume hat, arbeitet, ist immer noch zornig.

Der Mann konnte kein bestimmtes Motiv für diese Tat nennen, sagt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Stuttgart. Es handele sich bei dem Angreifer um einen schizophrenen Menschen, der bislang jedoch noch nie auffällig geworden sei.

Der Täter hatte sich nach seiner Flucht aus der Praxis in seine Wohnung begeben. Als die Polizeibeamten dort ankamen, wurden sie zunächst ebenfalls mit Pfefferspray angegriffen. Die Bewohner seien daraufhin aufgefordert worden, das Haus aus Sicherheitsgründen zu verlassen. Auch der verwirrte Mann folgte zum Erstaunen der Beamten spontan dieser Aufforderung und trat aus dem Haus. Der 56jährige konnte festgenommen und von einem Arzt in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden.

"Bei dem Überfall auf die Praxis handelt es sich um einen Einzelfall", sagte die Polizeisprecherin. Grundsätzlich würden Überfälle auf Arztpraxen in der polizeilichen Kriminalstatistik daher nicht gesondert ausgewiesen. "Wir hatten bei Einführung der Praxisgebühr aber ein besonderes Augenmerk auf Praxen." Doch Befürchtungen, diese würden aufgrund der Bareinnahmen häufiger überfallen, hätten sich nicht bestätigt.

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