TIPP DES TAGES

Schweigen ist nicht strafbar

Veröffentlicht:

Auch wenn Ärzte eine vollständige und korrekte Steuererklärung abgegeben haben, kann es vorkommen, dass der Fiskus ihr zu versteuerndes Einkommen fälschlich zu niedrig festsetzt. Praxischefs sind dann nicht verpflichtet, dem Finanzamt den Fehler zu melden.Begründung: Steuerzahler sind nicht die Korrekturleser des Fiskus.

Das hat das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Im konkreten Fall hatte das Finanzamt die Steuer wegen einer Verlustverrechnung mit null Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Demnächst entscheidet der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren darüber.

Revision vor dem BFH, Az.: VIII B 41/10

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landgericht Regensburg

Tod von Senioren: Lange Haftstrafen für Pflegekräfte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verträglichkeit von Rheuma-Medikamenten

Leberschäden durch Methotrexat? – Eher ist’s eine MASLD

Lesetipps
Älterer Mann mit Gesichtsnervenlähmung aufgrund des Eagle-Syndroms.

© Vladimir Arndt / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Manifestation eines Eagle-Syndroms

Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei