Berlin

Streit um „Volkslehrer“ geht weiter

Der Streit um einen selbst ernannten Berliner „Volkslehrer“ geht in eine neue Runde

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Streit um einen selbst ernannten Berliner „Volkslehrer“ geht in eine neue Runde. Der Pädagoge habe Berufung gegen ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts eingelegt, das seine Entlassung als rechtens eingestuft hatte, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit.

Somit kommt der Fall in die zweite Instanz. Ein Verhandlungstermin am Landesarbeitsgericht stehe aber noch nicht fest.

Im Januar hatte das Arbeitsgericht geurteilt, dass das Land Berlin keinen Lehrer beschäftigen müsse, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft und dort Straftäter zu Wort kommen lasse. Die fristlose Kündigung des Grundschullehrers im Mai 2018 sei rechtens. Dieser sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, hieß es im Urteil.

Der Lehrer, der sich auf seinem Youtube-Kanal „Volkslehrer“ nennt, hatte die Bildungsverwaltung auf Weiterbeschäftigung verklagt und eine politisch motivierte Entlassung gesehen. (dpa)

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Warum wird in Deutschland besonders viel operiert, Prof. Tauber und Herr von Hummel?

Lesetipps
Ein Wegweiser-Schild

© PX Media / stock.adobe.com

Antidiabetika

Diabetes-Medikation: Welches Inkretin-Mimetikum ist das richtige?