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TIPP DES TAGES

Teilkasko kommt für Brandschäden auf

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Werden Praxisautos Opfer von Brandanschlägen, wie sie derzeit in Berlin grassieren, ist die Teilkasko in der Regel in der Pflicht, die Kosten für die Brandschäden zu übernehmen. "Entgegen einiger Stimmen in der öffentlichen Diskussion deckt die Teilkaskoversicherung alle Kosten für am Fahrzeug entstandene Schäden, die durch Feuer verursacht werden", erklärt Klaus-Heribert Doch, Kfz-Schaden-Experte bei der Gothaer. Dies gelte auch dann, wenn beispielsweise ein neben dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers abgestelltes Auto brenne und dieses durch die Hitze des Feuers versengt werde, wie es gegenwärtig in Berlin oft der Fall sei.

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