Unfall im EU-Ausland - Kfz-Halter gestärkt
Nach einem Autounfall im EU-Ausland können Deutsche nun auch in Deutschland Ansprüche gegen ausländische Versicherer geltend machen.
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Klagen gegen EU-Unfallgegner werden leichter.
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NEU-ISENBURG. Bisher hatten deutsche Autofahrer, die im Ausland in einen Unfall verwickelt waren, einiges auf sich zu nehmen, wenn sie Ansprüche gegen den Versicherer des Unfallgegners geltend machen wollten. Sie mussten dies vor den Gerichten des jeweiligen Landes tun, in dem der Unfall passiert war. Deutsche Gerichte fühlten sich für solche internationalen Ansprüche nicht zuständig.
Nun können betroffene Fahrzeuglenker vor deutschen Gerichten die Haftpflichtversicherung eines anderen EU-Landes auf Schadensersatz verklagen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Aachener Kraftfahrer in den Niederlanden einen Unfall mit einem niederländischen Autofahrer und wollte von dessen Haftpflichtversicherer den Schaden von etwa 3100 Euro bei sich zu Hause einklagen. Das zuständige Amtsgericht weigerte sich jedoch, den Fall anzunehmen.
Das OLG nahm die Klage unter Berufung auf eine EU-Richtlinie an, nach der gegenüber dem Versicherer die schwächere Partei gestärkt werden soll. "Das ist nun mal ein Unfallopfer, welches gerade bei einem Unfall im Ausland besonders schutzbedürftig ist", so Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de).
OLG Köln, Az.: 16 U 36/05