Veränderte Dopingregeln für Sportschützen

FRANKFURT/MAIN (Smi). Unter bestimmten Voraussetzungen sind Beta-Blocker im Schießsport künftig erlaubt. Darauf haben sich die Nationale Anti Doping Agentur (NADA), der Internationale Schießsportverband sowie der Deutsche Schützenbund verständigt.

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Die neue Regelung gilt für so genannte Altersschützen über 40 Jahre, die keinem Testpool angehören, sich also nicht regelmäßig von der NADA überprüfen lassen müssen. Zudem muss die Einnahme von Beta-Blockern medizinisch indiziert sein.

Bei einer Dopingkontrolle während eines Wettkampfs muss der Schütze ein ärztliches Attest und die Anamnese des Arztes vorlegen, die begründen soll, warum Ersatzpräparate nicht eingesetzt werden können.

Beta-Blocker stehen auf Dopingliste

Beta-Blocker stehen auf der Liste der verbotenen Doping-Präparate. Missbräuchlich eingesetzt werden sie in Sportarten wie Schießen, Golf und Schach.

Insgesamt werden von den Schützen des Deutschen Schützenbundes bei unangekündigten Trainings- und Wettkampfkontrollen im In- und Ausland jährlich mehrere hundert Proben genommen und in Laboren analysiert.

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