Verbotenes Antibiotikum im Schweinefutter

OBERSCHÖNEGG (dpa). Das mit einem verbotenen Antibiotikum verseuchte Futter in süddeutschen Schweinemastbetrieben ist nun ein Fall für die Justiz.

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Die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen die Molkerei Ehrmann.

Die Ermittlungen richten sich allerdings derzeit nicht gegen Mitarbeiter der Firma, wie ein Behördensprecher am Montag erläuterte. Seit Bekanntwerden des Futtermittelskandals wurden 25 Schweinemastbetriebe gesperrt.

Das seit 1994 bei Schlachttieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol war über unsachgemäß entsorgte Laborabfälle der Molkerei ins Futter gelangt. Es war als Hilfsmittel zur Beschleunigung mikrobiologischer Untersuchungen eingesetzt worden und ins sogenannte Weißwasser geraten.

Die Flüssigkeit fällt bei der Produktion in der Molkerei an und wird wegen ihrer Milchbestandteile hauptsächlich von Schweinemastbetrieben aus dem Umland kostenfrei abgeholt.

Es geht nichts raus

Nach wie vor sind alle 25 mit dem Weißwasser belieferten Betriebe im Allgäu und im Raum Ulm gesperrt, nachdem bei Routinekontrollen das Antibiotikum im Urin einiger Schweine festgestellt worden war.

"Es geht nichts raus", sagte eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen zu der Maßnahme in den betroffenen Bauernhöfen. Die Sperre werde so lange anhalten, bis neue Erkenntnisse vorlägen.

Ehrmann mit Sitz in Oberschönegg hat nach eigenen Angaben die verantwortliche Mitarbeiterin der Qualitätssicherung beurlaubt. Molkereiprodukte seien aber nicht betroffen und die Verbraucher daher nicht gefährdet.

Ehrmann werde dennoch Chloramphenicol künftig nicht mehr verwenden, erläuterte der Unternehmenssprecher.

Das LGL kontrolliert nach eigenen Angaben jährlich etwa 36.500 Proben auf Arzneimittelrückstände. Eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen gehe von dem bei den Schweinen nachgewiesenen Antibiotikum nicht aus, versicherte die Sprecherin.

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