"Zungen-Paß" befristet erlaubt
Ein 32jähriger Sauerländer darf seine umstrittenen Ausweise mit Fotos, auf denen er die Zunge herausstreckt, bis 2008 behalten. Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einigten sich der Kameramann und die Stadt darauf, daß er die Dokumente dann freiwillig abgibt, obwohl diese noch bis 2010 und 2012 gültig sind.
Zuvor hatte die Stadt nach Intervention der Innenministerien in Berlin und Düsseldorf die sofortige Einziehung der Papiere angeordnet. Dagegen hatte der Arnsberger geklagt, der schon seit vielen Jahren auf all seinen Ausweisen seine Zunge zeigt. (dpa)